In einfachen Worten: Du kannst für den Service in eine freie Werkstatt fahren und behältst die Akkugarantie.
Die Geschichten von verweigerten Ansprüchen gegen den Hersteller sind mit Sicherheit in Teilen frei erfunden.
In einfachen Worten: Du kannst für den Service in eine freie Werkstatt fahren und behältst die Akkugarantie.
Die Geschichten von verweigerten Ansprüchen gegen den Hersteller sind mit Sicherheit in Teilen frei erfunden.
Ich halte es so:
Innerhalb der zwei Jahre Herstellergarantie auf das gesamte Fahrzeug geht alles über die Opel Werkstatt.
Sobald die vorbei ist, nur noch die Inspektionen.
Alles andere kann eine freie Werkstatt auch machen.
Für die Akkugarantie mache ich die Inspektionen auch bei Opel. Ob ich dabei den Innenraumfilter selbst wechsel oder nicht spreche ich mit der Werkstatt ab.
Und was soll innerhalb der ersten beiden Jahre auftreten, was nicht unter die Garantie fällt?
Es ist ja kein Neufahrzeug.
Gebrauchtwagen
Habe diese 1 Jahr Garantie vom Autohaus
O.k. aber was soll jetzt innerhalb von diesem Jahr an Arbeiten kommen, die nicht von dieser Garantie abgedeckt sind?
Verschleißteile.
Da war ja die Frage ob man sowas auch in einer freien Werkstatt machen kann und muss sowas zwingend für die Garantie dokumentiert und abgestempelt sein?
Oder alles nur, was bei einer Inspektion anfällt oder auffällt?
Darf man auch vor der Inspektion alles kontrollieren und ggf selbst reparieren oder gibt's Ärger wenn die im Zweifelsfall sehen, das Teile getauscht wurden, aber eben nicht von Opel
ZitatDa war ja die Frage ob man sowas auch in einer freien Werkstatt machen kann
Ja, kannst Du in der freien Werkstatt oder selber machen, kein Problem
Zitat
und muss sowas zwingend für die Garantie dokumentiert und abgestempelt sein?
Nein, Verschleißteile sind - grob gesagt - wie Scheibenwischer wechseln, Scheibenreiniger nachfüllen oder auch Bremsflüssigkeit wechseln etc. einfache Arbeiten, die die Garantie nicht beeinträchtigen und daher von jeder Werkstatt /selbst durchgeführt werden können.
Gruß
Andreas
Das kommt natürlich darauf an, für was genau Du Garantie in Anspruch nehmen möchtest.
Wenn Dir die Wärmepumpe verreckt, weil Du auf eigene Faust das Kühlmittel gewechselt hast, wird's schwierig. Wenn Du aber nur die Reifen gewechselt hast, wird es für die Garantieversicherung schwierig daraus eine Ablehnung des Garantiefalls zu basteln.