du musst nicht autofahren ! und alles hat sich erledigt ![]()
du bist noch immer "nur" Kunde/Gast bei einem Autohaus, dortiger Inhaber hat das Hausrecht wenn du eintrittst...
na klar geht es mit original-verschlossen und/oder auf der quittung vermerkt, vom kunde mitgebrachtes öl sorte x...für spätere doku..
aber dennoch, das beispiel mit dem restaurant passt doch insofern ganz gut: Flüssigkeiten, Gewinnspanne, Gast-sein,...
Ich will es ja keinem streitig machen, wenn sich Händler darauf einlassen, letztlich zur Kundenbindung, dann ist es ihre Entscheidung.
PS: Bei einer (Bau-)Ausschreibung in ihrem Umfang kann man später z.B. auch nicht zwingend eine Einzel-Position in Ihrer Günstigkeit sich herauslesen ("Rosinen picken") und anderes von Anderen günstiger machen. Denn wenn die Kalkulation eben im Gesamtumfang das ganze nur trägt, klappt das finanziell zusammen ![]()
In der Pandemie boten in der Not "traditionelle"Restaurants auch zur Mitnahme an - fatal dort, gerade mit dem Getränkeverkauf war ihr Hauptumsatz/Gewinn - das Schnitzel, Steak durchs Fenster zur Mitnahme gereicht, in Alu-Folie gepackt auf Einweg-Teller,....war/ist nie deren Kalkulation auf Dauer !