du musst nicht autofahren ! und alles hat sich erledigt 
du bist noch immer "nur" Kunde/Gast bei einem Autohaus, dortiger Inhaber hat das Hausrecht wenn du eintrittst...
na klar geht es mit original-verschlossen und/oder auf der quittung vermerkt, vom kunde mitgebrachtes öl sorte x...für spätere doku..
aber dennoch, das beispiel mit dem restaurant passt doch insofern ganz gut: Flüssigkeiten, Gewinnspanne, Gast-sein,...
Ich will es ja keinem streitig machen, wenn sich Händler darauf einlassen, letztlich zur Kundenbindung, dann ist es ihre Entscheidung.
PS: Bei einer (Bau-)Ausschreibung in ihrem Umfang kann man später z.B. auch nicht zwingend eine Einzel-Position in Ihrer Günstigkeit sich herauslesen ("Rosinen picken") und anderes von Anderen günstiger machen. Denn wenn die Kalkulation eben im Gesamtumfang das ganze nur trägt, klappt das finanziell zusammen 
In der Pandemie boten in der Not "traditionelle"Restaurants auch zur Mitnahme an - fatal dort, gerade mit dem Getränkeverkauf war ihr Hauptumsatz/Gewinn - das Schnitzel, Steak durchs Fenster zur Mitnahme gereicht, in Alu-Folie gepackt auf Einweg-Teller,....war/ist nie deren Kalkulation auf Dauer !