Habe ich doch geschrieben, darum fahre ich den Wagen nicht mehr und bleibe bei meinem Jeep, der ist kompatibel.
Eben, der ist ja auch nicht das Problem...
Habe ich doch geschrieben, darum fahre ich den Wagen nicht mehr und bleibe bei meinem Jeep, der ist kompatibel.
Eben, der ist ja auch nicht das Problem...
Alles anzeigenDie Sensoren können nicht "eingestellt" werden.
Die wurden so, wie vom Hersteller produziert, in die Felgen montiert und bleiben (in der Regel) dort
bis die Batterie der Sensoren ihren "Geist aufgibt"
Und wenn die Sensoren angelernt sind, dann werden sie vom Bordcomputer nach wie vor "erkannt", wenn man
die "Reifenbelastung" im Menü von "eco" auf "leicht" oder "max" ändert.
Jetzt mal ganz dumm gefragt:
Kann ich davon ausgehen, daß die Sensoren ab Werk auf die vorgeschriebenen 2,2 bar "angelernt" wurden?
Was passiert, wenn ich künftig mit 2,5 bar unterwegs sein möchte? Kriege ich eine Fehlermeldung wg. Überdruck?
Aus der Bedienungsanleitung bin ich nicht schlauer geworden, leider.
...Immerhin habe ich gelernt, dass ich besser bei meinen Autos bleibe und den kleinen Roten ganz meiner Frau überlasse, die hat sich viel besser daran gewöhnt als ich. Mit zunehmendem Alter fällt es aber wirklich schwerer sich umzustellen, vor Mokka und Jeep hatten wir drei Sterne mit der, durch einen Fußtritt zu aktivierenden Feststellbremse, im Volksmund auch Handbremse genannt.
Ich trete auch beim Jeep noch des Öfteren mit dem linken Fuß dieses, hier nicht vorhandene Pedal. Meiner Frau passiert es bei ihrem Opel sehr viel seltener...
Nicht aufgeben, das wird schon im Laufe der Zeit !
Das ich nicht Auto fahren kann, finde ich gut, endlich werde ich mir dessen bewusst.
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Moin Willy,
laß´ sie doch reden !
Fakt ist: an jedes Fahrzeug muß man sich gewöhnen und an die geänderten Verhältnisse anpassen. Mit zunehmendem Alter dauert das mitunter schon mal etwas länger. Ich weis wovon ich rede...
Das die tatsächlichen Abmessungen nicht unbedingt den gefühlten entsprechen läßt sich auch nicht bestreiten.
Alles anzeigenSorry wenn ich jetzt abkotze.......
Solche Gerichtsurteile sind mal wieder typisch Deutsch.
Da streuben sich meine Nackenhaare bis der Arm nach oben geht.
Demnach bin ich als Autofahrer auch nicht haftbar wenn ich einen
Radfahrer in den Graben kicke..... da muß der Geschädigte dann
den Autohersteller in die Pflicht nehmen denn es war ja nicht ich
sondern das Auto welches den Schaden verursacht hat.
*** armes Deutschland ****
Umsonst gekotzt! Es gilt das Verursacherprinzip: der Waschanlagenbetreiber kann ja nix für den defekten Sensor, sondern der Hersteller der Anlage und letztendlich der Zulieferer dieses Bauteils.
Wenn Du einen Radler von der Straße schubst, hast Du einen Fahrfehler gemacht und bist somit schadenersatzpflichtig.
Fliegt Dein Außenspiegel durch die Gegend, weil Opel den unsachgemäß verschraubt hat, und fegt den Radler aus dem Sattel, bist Du nicht schadenersatzpflichtig.
Moin,
ich fahre nun ja seit Mitte Oktober meinen neuen MOKKA mit RDKS. Ich habe mich heute dabei ertappt, dass ich seit dem meinen Reifendruck nicht mehr kontrolliert habe. Ich verlasse mich einfach komplett auf die Technik. Da fragt man sich ob das besser ist als bei jedem Tanken eben mal nachzumessen.
Gruß
Ulli
Habe ich bisher auch so gemacht, bis der Reifendruck letztens unter 2 bar gefallen war bevor das RDKS gemeckert hat
Zu dem Thema steht in der Bedienungsanleitung auf Seite 196:
Achtung
Das Reifendruck-Kontrollsystem warnt lediglich vor niedrigem Reifendruck und stellt keinen Ersatz für die regelmäßige Reifenwartung
durch den Fahrer dar.
So falsch ist das also doch nicht.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden durch defekten Sensor des Trocknungsbügels
Hier der Link zum Urteil:
Mut..............
Ich denke, den wirst Du bei keinem unserer maßgeblichen Politiker finden.
Mut, die Fähigkeit zur Selbstkritik, oder auch nur soviel Ehrgefühl, einen Fehler einzugestehen..........Fehlanzeige.
Gruß
Helmut
So ist es, aber die will ja keiner gewählt haben ...
Alles anzeigenZitat aus dem Artikel: "Damit will sie für Autokäufer generelle Klarheit über Garantiezusagen herbeiführen."
Offensichtlich geht es um eine "Musterklage", auf die sich andere "geprellte" Kunden berufen können.
Sammelklagen sind ja "dank" unserer Regierung bis dato nicht möglich
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Gruß
Helmut
Meiner Meinung geht der Bundesverband hier auf den Falschen los. Es waren ja nicht die Händler, welche die Kunden betrogen haben. Sich dann willkürlich einen davon rauszupicken halt ich für bedenklich.
Für den großangelegten Betrug sind alleine die Hersteller zur Verantwortung zu ziehen. Dafür braucht es keine Sammelklage sondern Mut "unserer" Politik.