Ja Ulli, so ist es.
Beim Nachbar haben sie es sogar bautechnisch unterbunden, damit er gar nicht auf die Idee kommt. Das war aber in seinem Bauantrag nie geplant gewesen, auch weil er den Verkehr nicht behindern will, wenn er das Wohnmobil einparkt.
Offiziele Begründung, damit niemand dort parken kann. Ich wusste gar nicht, das man den Passus in der STVZO geändert hat
Nein, hat man nicht, es gelten immer noch:
Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Ausschlaggebend sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten.
Die Fläche als Sperrfläche zu markieren, ging auch nicht, weil man es bei Schnee nicht mehr sehen könne. Ich habe immer gedacht, um diesen Mangel zu beseitigen, gab es die Regel oben in der STVZO?
UND nein, das E-Auto darf jetzt auch kein Grund sein, zu bauen, wie man es möchte. Aber mal ehrlich, heute könnte man die A40 auch nicht mehr bauen.
Markus, Uli, jetzt könnt ihr meinen Beitrag verschieben, ein neues Thema dafür aufmachen, oder löschen.