Mit legalen Mitteln ist das nicht zu erreichen. Da nützt es auch wenig, wenn im Internet gepriesen wird:
"Mit dem Memory-Modul befindest Du dich nicht in einer Grauzone. Du läufst keine Gefahr, die allgemeine Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug zu verlieren."
Und direkt im nächsten Satz, entzieht sich ein Anbieter seiner haftbaren Aussage wieder:
"Vor dem Termin zur Hauptuntersuchung kann der ursprüngliche Betriebsmodus der Start-Stopp-Automatik wieder eingestellt werden."
Da der Einbau nicht per Plug & Play erfolgt, ist immer der Fahrzeughalter verantwortlich und nicht der Verkäufer eines solchen Modules.
Faktisch wird das keiner kontrollieren, aber alle Anbieter raten einem dazu, vor dem Tüv-Termin den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Wer das System nicht will, muss sich dann nach einem Auto umschauen, wo dieses System vom Hersteller nicht angeboten wird.