Hallo zusammen,
das Urteil kann ich nur begrüßen.
Zu Verfolgung von Verkehrsverstößen gibt es die Polziei.
Wo kämen wir hin, wenn sich jeder x-beliebige Verkehrsteilnehmer dazu berufen fühlt, Verkehrsverstöße zu ahnden, bzw. zur Anzeige zu bringen .
Aber das Problem mit dem Datenschutz im Zusammenhang mit der Nutzung eines PKW wird erst noch richtig aktuell, wenn erst mal
die von unserer EU beschlossene Pflicht für die automatischen Notrufmelder im PKW greift.
Jeder PKW hat dann GPS an Bord und der Standort wird fortlaufend gespeichert und im Falle eines Unfall automatisch weitergleitet.
Aus den aufgezeichneten Daten lassen sich dann so aufschlussreiche Vorgänge wie Geschwindigkeit und Bremsvorgänge usw. auslesen.
Das sind Daten, die im Falle eines Unfalls mit Sicherheit Polizei, Staatsanwaltschaf tund Versicherungen intressieren.
Wer bestimmt dann, ob, wann und vom wem die Daten ausgelesen und genutzt werden dürfen?
Schließlich habe ich als Beschuldigter bzw. Betroffener in einem Straf- oder
Ordnungswidrigkeitenverfahren das Recht, die Aussage zu Sachverhalten zu verweigern, die mich belasten würden.
Wie schaut das zukünftig mit den Daten aus, die mein Auto aufzeichnet und die eventuell gegen mich sprechen?
Ich bin froh, dass ich mein Auto noch in diesem Jahr bekommen habe.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin mit Sicherheit kein Raser oder "Verkehrsrowdy" -
aber jeder kann Fehler machen und was in diesem Fall mit meinen Daten geschieht, möchte ich selbst bestimmen!!
Gruß
Helmut