Ohne Kulanz von Opel werde ich den Rechtsweg einschlagen.Mobilitätsgarantie?
Der Rechtsweg wird dir nicht viel bringen.
Kulanz definiert ja ein freiwilliges Entgegenkommen. Wie will man das über den Rechtsweg einfordern?
Garantie ist lange vorbei und wenn es eine Kulanzregel gibt, über deren Frist man eine Sekunde drüber ist, dann hat man wohl leider Pech gehabt.
Die Mobilitätsgarantie ist auch nur ein toller Begriff.
Wenn man sich die Bestimmungen durch liest, dann stecken da Abschleppdienst und ein paar Tage Leihwagen (bei Opel 4, wenn ich mich recht erinnere) dahinter und das war es dann.
Ich würde es noch einmal bei einer anderen Opel Werkstatt probieren und mir den Ausdruck der Fehlermeldungen geben lassen (evtl. gegen 10€ in die Kaffeekasse) und damit dann an eine spezialisierte Werkstatt wenden.
Ich drücke Dir die Daumen!