Bitte um Einschätzung

  • schaut mal auf die Einschätzung seiner Bewertungen

    Die könnten auch gute Freunde vom Händler gemacht haben. Ohne den Händler persönlich zu kennen oder ein Auto bei ihm gekauft zu haben, kann ich mir aber kein Urteil erlauben. Unterschrieben hätte ich das so auch nicht.


    Der Passus unten ist eigentlich beim Kauf gewerblich zu gewerblich.

    Gruß Markus


  • Eben. Nur könnte bei einem Schadensfall Ärger vorprogrammiert sein.

    Welcher Händler macht so einen Vertrag mit einer Privatperson.

    Wenn möglich, vom Vertrag zurückzutreten. Ich würde genau diesen Passus anführen, da sowas für einen Verkauf von Händler an privat unzulässig ist.

    Mir erscheint das alles suspekt. Hast du die Annonce noch wo das drin steht mit dem unfallfreien Zustand? Die würde ich dem Händler auch unter die Nase reiben. Das steht im krassen Gegensatz zur Sondervereinbarung.

    Für mich sieht dieser Vertrag auch so aus wie gewerblich an gewerblich.

  • Eben. Nur könnte bei einem Schadensfall Ärger vorprogrammiert sein.

    Welcher Händler macht so einen Vertrag mit einer Privatperson.

    Wenn möglich, vom Vertrag zurückzutreten. Ich würde genau diesen Passus anführen, da sowas für einen Verkauf von Händler an privat unzulässig ist.

    Mir erscheint das alles suspekt. Hast du die Annonce noch wo das drin steht mit dem unfallfreien Zustand? Die würde ich dem Händler auch unter die Nase reiben. Das steht im krassen Gegensatz zur Sondervereinbarung.

    Für mich sieht dieser Vertrag auch so aus wie gewerblich an gewerblich.

    Guten Morgen,

    Ja, die Passage ist bei Händler zu Privatverkauf unzulässig. Ob das ein Grund ist, vom Vertrag zurücktreten zu können, weiß ich nicht. Der Wagen wurde gesehen und im Raum vor Ort unterschrieben = damit erlischt die Rücktrittsfrist.


    Es sei denn, bei Übergabe ist ein neuer Mangel am Wagen. Diesen kann der Händler reparieren. Wenn er das nicht macht = jur. Grund für Rücktritt.


    Die Anzeige wurde direkt nach Kauf gelöscht, deswegen habe ich kein Foto davon. Nur die Bilder aus der Anzeige schickte der Händler mir nach Anfrage zu. Mein Bekannter kann bezeugen, dass dort definitiv Unfallfrei stand. Nützt nix.


    Ich rufe heute bei der Rechtsberatung des ADAC an. Vielleicht erreiche ich jemanden. Und es gibt eine Option. Zum Beispiel den Hinweis an den Händler, dass es ein Händler zu Händler Vertrag ist. Und der bitte geändert wird mit Eintrag Unfallfrei.

    Das dann schriftlich per Mail. Ich denke nicht, dass er das macht. Und ich habe keine Rechtschutzversicherung, die in diesem Fall greift.


    Laut Web ist der Passus im Schadensfall eher gegen den Verkäufer ( juristisch unwirksam).

    Aber das nützt mir aktuell auch nichts. Nach Möglichkeit möchte ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Das wären weitere hohe Koste. Ohne Auto.


    Man, man.


    Vg

    Sil

  • Es sei denn, bei Übergabe ist ein neuer Mangel am Wagen. Diesen kann der Händler reparieren. Wenn er das nicht macht = jur. Grund für Rücktritt


    Selbst das schließt die Sondervereinbarung aus. Direkt im ersten Satz steht das.


    Lass dich von ADAC beraten.


    Ich würde den Wagen nicht abnehmen und auch nicht bezahlen. Soll er doch klagen. Mit dem Vertrag kommt der Händler vor Gericht nicht durch.

    Mal sehen, was der ADAC zu sowas sagt.

  • ADAC meinte, der Passus ist juristisch in keiner Weise haltbar.


    Vorgehensweise: E-Mail an den Händler, freundlich nachfragen, ob der Wagen unfallfrei ist, da ist ja in der Anzeige stand. Dass man im Vertrag dazu nichts gefunden hat, dass er das bitte nachträglich und den Vertrag per E-Mail zuschickt.


    Wenn er das nicht macht, ggf. nachfragen. Ansonsten am Tag der Übergabe Auto checken etc., dann das „vertragliche“ machen - und wenn der Händler unfallfrei nicht in den Vertrag geschrieben hat, nicht weitermachen. Klare Ansage, dass unfallfrei eine Voraussetzung ist und so in der in der Anzeige benannt wurde. (Auch wenn ich es nicht mehr beweisen kann). ADAC meinte unfallfrei ist ein wesentliches Merkmal beim Autokauf. Wenn der Händler sich nicht drauf einlässt, alles dort lassen, den Wagen nicht mitnehmen.


    Für den Fall, dass der Händler das alles völlig problemlos macht im Fall der ADAC, nach Kauf zeitnah zu einer ADAC Prüfstelle zu fahren und den Wagen für circa 400 € checken zu lassen.


    Rechtsberatung noch mal anrufen.

    Für den hoffentlich nicht eintretenden Streitfall gibt es die Option, über ADAC einen ADAC Anwalt zu kontaktieren, die sind wohl etwas günstiger in den Gebühren. Die Beratung am Telefon heute war 1A.


    Ich hatte übrigens 30 Jahre eine Kfz Rechtschutz. Nie gebraucht, deshalb vor zwei Jahren gekündigt. So viel zum Thema wenn man eine hat, braucht man sie nicht, wenn man keine hat …

  • Danke für die Info.👍


    Ich würde auf einen Vertrag bestehen, wo dieser ungültige Passus nicht drin steht.

    Unfallfrei MUSS drin stehen.

    Würde dem auch mitteilen, dass du beim ADAC Informationen eingeholt hast, dass dieser Passus für dich ungültig ist.

    Da weiß er direkt, wo er dran ist.


    Ich hoffe, dass das im Endeffekt zu deiner Zufriedenheit ausgeht.

  • ADAC empfahl explizit, den Vk nicht auf den Passus anzusprechen, da der Passus im Zweifelsfall zu meinen Gunsten gewertet wird.


    Die Empfehlung: den Verkäufer schriftlich neutral lediglich darum zu bitten, Unfallfrei in den Vertrag zu ergänzen.


    Ist erledigt

    Hoffen wird das Beste. An dieser Stelle Danke für deine guten Wünsche dazu 🍀