Beiträge von Mokka-1

    Das habe ich auch schon im Onlineticker gelesen. So langsam etablieren sich Spezialfirmen, die diese Marktlücke ausfüllen.

    Tolle Sache.

    Vor längerem gab es mal einen Bericht von einem Spezi aus dem Ostblock, der sich auch hierauf spezialisiert hat. In dem Film wurde dann gezeigt, wie er einzelne defekte Zellen lokalisiert und wie die getauscht werden. Da sind dann viele Teslabesitzer hingefahren.

    Ich habe einen Prüfer in meinem Kundenstamm. Der erzählt was anderes…. Siehe mein Post #163.

    Danke SRC :thumbup:


    Also doch kein Unsinn.


    Es ist schon unverschämt, wie man hier teilweise angegangen wird, weil man seine Erfahrungen teilt und Tipps gibt.

    Falsche Antwort:

    Du hast etwas behauptet, was andere irritieren könnte und zu einer falschen Einschätzung führt. Ich habe dies richtiggestellt.


    „Erfahrungen teilen“ und „Tips geben“ ist was anderes. Das nimmt hier auch jeder gerne auf.


    Reflektiere mal…Du hast verbal auch schon übers Ziel geschossen.


    Bleiben wir entspannt… allen eine schöne Weihnachtszeit.

    Das mit dem TüV Ingenieur kenn ich auch. Der "normale" Kollege durfte die Abnahme einer Rad-/Reifenkombi mit anderen Federn und Spurplatten auch nicht abnehmen.

    Das muß ein Ingenieur machen, so damals die Aussage (20 Jahre her). Ob das heute noch so ist .... ???


    Gruß Andreas

    Jeder, der eine Abnahme durchführen darf, ist ein Prüfingenieur.


    Du relativierst Deine Aussage ja selbst „…20 Jahre her“. 😉

    Das bedeutet ja ganz offensichtlich lediglich, das sich der Prüfer nicht getraut hat und nicht, das zu so einer Abnahme nur der „leitende“ Prüfingenieur befähigt/legitimiert ist.

    Du ziehst aus dem erlebten die falschen Schlüsse.

    Es darf auch nicht jeder Prüfer alles eintragen.

    Für Sonderfälle muss man den leitenden Ingenieur bemühen. In dem Fall vielleicht von Nöten.

    Wo hast Du dann den Unsinn her.

    Ich habe in meinem abwechslungsreichen „Autoleben“ schon so viele Eintragungen mitgemacht, ob nun nach StVZO Par. 19 Abs. 2 , Par. 19 Abs. 3 oder nach Par. 21. Jeder zugelassene TÜV-Prüfer ist legitimiert, dieses Feld der Eintragungen durchzuführen.


    Eine ABE sowie ein Teilegutachten sind wohl nicht vorhanden. Das macht die Sache schwierig. So wie ich es sehe, fehlt also sowohl eine Materialprüfung als auch eine Sicherheits-Betriebsprüfung der Kombi Mokka-B in Verbindung mit benannter Anhängerkupplung.


    Wie soll also ein gewissenhafter TÜV-Prüfer hier ermessen können, ob die Kombi in allen Betriebs-Eventualitäten des Strassenverkehr sicher ist und keine Gefahr darstellt.

    Schliesslich haftet der TÜV-Prüfer im Falle eines Schadenereignisses, wenn die Abnahme fahrlässig erfolgte und die notwendigen Prüfunterlagen nicht vorhanden sind, die Abnahme also auf wackligen Beinen steht.

    VG