Würdest du den Preis zahlen?
Ich nicht.
Würdest du den Preis zahlen?
Ich nicht.
Ich hätte mir trotzdem einen Kostenvorschlag machen lassen.
Und bei dem Preis wäre ich vom Hof gefahren.
Du bist ja auch mit dem Defekt dorthin gefahren.
Es ist dein Auto und die können dir gar nichts verbieten.
Da hilft nur eines, nämlich einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Teures Lehrgeld bezahlt.
Stell beim nächsten Mal die Lüftung nur auf die Frontscheibe.
Eventuell wird diese Einstellung übernommen, wenn du vorheizen tust.
Wie die genaue Bezeichnung war, weiß ich nicht mehr.
Aber es war definitiv mit versichert. Ob das immer noch so ist, musst du erfragen.
Schau dir Mal die Vertragsbedingungen der CarGarantie an.
Man kann da auch anrufen und sich informieren. Ich habe die damals direkt beim Händler abgeschlossen. Komischerweise war das viel günstiger als im Netz.
Darauf achten, dass man die für Elektroautos abschließt. Es gibt unterschiedliche Verträge.
Bei meinem Vertragsabschluss war der OBC inkludiert.
Ob das aktuell noch so ist, weiß ich nicht. Auch darauf achten, ob eine maximale Schadenshöhe pro Schadensfall angegeben wird.
Voraussetzung für die Gebrauchtwagengarantie ist natürlich eine einwandfreie Wartungshistorie.
Ob es noch andere und vielleicht bessere gibt, weiß ich persönlich nicht.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand anderes hier zu dieser Sache.
Die Anschlussgarantie von Opel kann man meines Wissens nach nur während der laufenden Werksgarantie abschließen. So wurde mir das damals gesagt.
Bei deinem Fahrzeug ist diese abgelaufen.
Danke für die Info.👍
Ich würde auf einen Vertrag bestehen, wo dieser ungültige Passus nicht drin steht.
Unfallfrei MUSS drin stehen.
Würde dem auch mitteilen, dass du beim ADAC Informationen eingeholt hast, dass dieser Passus für dich ungültig ist.
Da weiß er direkt, wo er dran ist.
Ich hoffe, dass das im Endeffekt zu deiner Zufriedenheit ausgeht.
Es sei denn, bei Übergabe ist ein neuer Mangel am Wagen. Diesen kann der Händler reparieren. Wenn er das nicht macht = jur. Grund für Rücktritt
Selbst das schließt die Sondervereinbarung aus. Direkt im ersten Satz steht das.
Lass dich von ADAC beraten.
Ich würde den Wagen nicht abnehmen und auch nicht bezahlen. Soll er doch klagen. Mit dem Vertrag kommt der Händler vor Gericht nicht durch.
Mal sehen, was der ADAC zu sowas sagt.
Eben. Nur könnte bei einem Schadensfall Ärger vorprogrammiert sein.
Welcher Händler macht so einen Vertrag mit einer Privatperson.
Wenn möglich, vom Vertrag zurückzutreten. Ich würde genau diesen Passus anführen, da sowas für einen Verkauf von Händler an privat unzulässig ist.
Mir erscheint das alles suspekt. Hast du die Annonce noch wo das drin steht mit dem unfallfreien Zustand? Die würde ich dem Händler auch unter die Nase reiben. Das steht im krassen Gegensatz zur Sondervereinbarung.
Für mich sieht dieser Vertrag auch so aus wie gewerblich an gewerblich.
Tut mir leid, aber DAS hätte ich niemals unterschrieben. ![]()