Mir soweit aus der Vergangenheit bekannt, dass der Schwerbehinderten-Rabatt (ob 15 oder 20 %) ein Fixum darstellte. Und nicht noch on-Top zu normalen Verhandlungskünsten addiert werden konnte.
Des Weiteren aktuell bei einem e-Auto die Margen und auch der Vertrieb - besagte Vermittler-Funktion des Händler- anders sind.
Und daher hier auch nochmals vor Ort zur jew. Marke/Modell genau die Modalitäten zu klären wären !