Hallo ichkannnixx,
eine ehrliche Antwort von mir, nein mache ich nicht. Ich durfte mich für meinen Führerschein ordentlich bemühen dieser Weg war mühsam und kostenintensiv.
Wenn ein Antragsteller eine Behinderung hat, die seine Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, einschränken kann, darf die Behörde ein Gutachten anfordern.
Die Behörde legt fest, ob das Gutachten von einem Facharzt, einem Amtsarzt, einer staatlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (MPU) oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt wird. Im Zweifelsfall darf die Behörde auch Gutachten von mehreren Stellen anfordern. Diese(s) Gutachten benötigt die Behörde, um einzuschätzen, ob und mit welchen Hilfsmitteln eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.
Möchte ich also mehr wums, dann miete oder kaufe ich mir das entsprechende Auto.
Auch ich spule seit mehr als 20 Jahren, jährlich ca. 70.000 KM ab und hatte keinen Unfall, das sehe ich aber nicht als Garantie an.