Hallo zusammen.
Grundsätzlich verletzt die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, da der einzelne keine absolute, uneingeschränkte Herrschaft über "seine" Daten hat.
Dies begründet sich auf den Umstand, dass er seine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltet, in der auch personenbezogene Informationen einen Teil der sozialen Realität darstellen, der nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann.
Aber ich gebe zu bedenken, das im Falle eines Missbrauchs, ich als Halter des Kennzeichens je nach Fortschritt des Tatvorwurfes reagieren muss, es also im Zweifel meine Zeit und Briefporto (Einschreiben, ganz wichtig) kostet.
Beispiel: mit meinem KFZ-Kennzeichen wird eine Ordnungswidrigkeit begangen. Auf eine Anhörung muss ich als der Betroffene nicht reagieren. Auf einen Bußgeldbescheid muss ich es, wenn ich ihn nicht akzeptieren möchte.
Weil, sobald mir, dem Betroffenen der Bußgeldbescheid zugestellt worden ist, habe ich maximal 14 Kalendertage Zeit, lege ich keinen Einspruch ein. Dann wird der Bußgeldbescheid 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig und vollstreckbar. Denn es ist völlig egal, ob ich zu Hause war oder nicht oder ob ich zum Beispiel verreist war. Es zählt nur der Tag des Einwurfs des Briefs in den Briefkasten.
Zugegeben, es ist nicht der alltägliche Fall, aber wenn ich doch so einfach mein Risiko minimieren kann, dann nutze ich es auch.