Das "Thema" war - so mein Verständnis - WIE VERHALTEN SICH DIEJENIGEN, DENEN DER BRILLENHALTER VORENTHALTEN WURDE?
So traurig es sein mag, die müssen nochmals ihren Kaufvertrag lesen, ob folgender Absatz, sinngemäß fehlt:
"Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden."
Bin da jetzt kein Jurist, aber wenn da jetzt ein BrillenHalter im Wert von 17,35€ zum Beispiel vom Listenpreis 24.000€ nicht mehr vorhanden ist (17,35€ von 24.000€ sind 0,07229 %), dann glaube ich, wird man das als zumutbar für den Kunden bezeichen.
Ja, das ist sehr traurig, was Opel da macht, keine Frage und mir persönlich völlig unverständlich.