Hallo Roman,
so einfach ist es auch in der Schweiz nicht, siehe hier:
"Für die Schweiz bedeutet die neue EU-DSGVO, dass diese bei der zurzeit
in Vorbereitung befindlichen Revision des Datenschutzgesetzes
berücksichtigt werden muss. Es ist wichtig für die Schweiz, dass das
schweizerische Datenschutzrecht im Wesentlichen mit demjenigen der EU
übereinstimmt, damit die Voraussetzungen gegeben sind, dass das
schweizerische Recht von der EU als angemessen anerkannt wird.
Andernfalls würde der für schweizerische Unternehmen zentral wichtige
Datenaustausch mit Unternehmen in der EU unverhältnismässig erschwert."
Quelle: EU-DSGVO für die Schweiz
Ich als EU-Bürger, habe die Mail wie folgt beantwortet (Ich denkemal, das kann auch in der Schweiz nicht falsch sein
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"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich willige in die Nutzung meiner persönlichen Dateninsoweit ein, dass die Einwilligung jeweils für die Vertragsdurchführung desProduktes „OnStar“ nach EU-Datenschutz-Grundverordnung zweckgebunden ist.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich einer anderenArt, insbesondere des Art. 7 Nr. 4 DSGVO, das sog. "Kopplungsverbot"betrifft und dem sogenannten Profiling (definiert in Art. 4 Nr. 4 DSGVO),sofern Diese nicht zweckgebunden für die eigentliche Vertragsdurchführung von„OnStar“ erforderlich sind, nicht zustimme.
Mit freundlichen Grüßen"
Zu Erklärung:
Im ersten Absatz schliesse ich damit u. a. folgendes für Opel aus:
- "Wir nutzen Ihre Daten zu folgenden Zwecken: (Seite 3 im ersten Post benannten Link)
da für die Nutzung was OnStar bietet, nicht relevant. Sprich, nicht dem Zweck was OnStar anbietet entspricht.
Im zweiten Absatz schliesse ich damit u. a. folgendes für Opel aus:
- Meine Zustimmung darf nur zweckgebunden für die Nutzung von OnStar verwendet werden, für sonst nichts.
- Das sogenannten Profiling: Umgangssprachlich verbot der Nutzung meiner Daten für Werbezwecke auch durch Dritte.
Hintergrund ist, das Land in dem man lebt und OnStar nutzt, könnte die benannten Paragraphen noch mit Leben befüllen. Deutschland hat dies bzgl. aber noch nichts auf den Weg gebracht.
Jetzt liegt es an euch, meinen Text zuverwenden, oder aber auch nicht. Ich weise aber daraufhin, das auch ich kein Jurist bin.
Aber das erwartet die EU-DSGVO auch nicht. Mein Wille, was ich möchte, oder auch nicht muss klar erkennbar sein.