Da ich immer noch nicht weiß, was der Vorbesitzer zu dem Schaden sagen kann, kommt es darauf an.
Da der Verkäufer die Unfallfreiheit als unbekannt angegeben hat, kann man nicht pauschal sagen, dass der Händler nicht wahrheitsgemäß geantwortet hat, es muss nachgewiesen werden, ob es sich hierbei um eine arglistige Täuschung gehandelt hat, oder der Verkäufer tatsächlich nichts von den Unfallschäden wusste. Der Händler hat den Gebrauchtwagen beim Ankauf einer Sichtprüfung zu unterziehen, mehr nicht.
Nun zu meiner persönlichen Meinung (Die hilft hier aber auch nicht wirklich weiter):
Ich kaufe mein Auto und fahre es ca. 200.000 - 250.000 KM lang. Da fragt keiner mehr, ob am Anfang nen Kotflügel und oder Tür getauscht wurden. Da wird eine Sichtprüfung gemacht. Ich als Privatperson kann aber auch gar nicht feststellen, war es die Türe, der Kotflügel ab Werk. Ich kann nicht beurteilen, ist der Mokka ohne Transportschaden vom LKW gerollt, ich war bei Anlieferung nicht persönlich anwesend und kann nur dem Kaufvertrag vertrauen, dass der Neuwagen unfallfrei war.
Wenn aber ein Schaden an der A-Säule ist, diesen Schaden hätte der Händler bei einer Sichtprüfung sicherlich erkennen müssen. Dir wird um das Abschliessend zu klären, wohl nur der Weg über einen Anwalt und Gutachter übrig bleiben.
Aber ich bin auch nur eine Privatperson und hier gibt es im Netz einschlägige Urteile:
"Anders verhält es sich, wenn Sie den Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen. Garantiert Ihnen dieser die Unfallfreiheit des Autos, gilt diese Garantie nur für die Zeit, in der dieser selbst der Besitzer war. Für Unfallschäden des Vorbesitzers kann er nicht haftbar gemacht werden. Gerichte gehen nämlich davon aus, dass er weder die Möglichkeiten, noch den ausreichenden Sachverstand hat, um die eventuell vom Vorbesitzer verschwiegenen Unfallschäden zu erkennen."
Und das ist auch gut so, ich hätte ansonsten den Transport meines Mokkas ab Werk begleiten müssen.