Beiträge von helmut10

    Ich finde die Funktion, dass sich die Heizung der Außenspiegel beim Unterschreiten einer
    definierten Temperatur selbständig einschaltet, ein wenig sonderbar.


    Meiner Meinung nach ist diese Funktion absolut überflüssig.


    Es gibt mit Sicherheit Wetterlagen und Situationen, da ist der Außenspiegel trotz 10° minus nicht vereist - also wäre die Heizung nur ein sinnloser zusätzlicher Verbraucher
    Andererseits gibt es Situationen, da möchte ich den Außenspiegel trotz Temperaturen in Plus-Bereich beheizen (Tau oder Regen) .


    Also, was spricht dagegen, die Heck- und Spiegelheizung bei Bedarf von Hand einzuschalten :gru:


    Gruß
    Helmut

    gleich mal meinen Mokka X besucht um zu sehen ob er sich von der großen Kreuzfahrt erholt hat :)

    Frank,


    ich schätze mal, die "Kreuzfahrt" war die letzte "Erholung", die Dein Mokka hatte - ab morgen beginnt "der Ernst des Lebens" auf Deutschlands Straßen :wink:
    Viel Spaß morgen und alles Gute mit dem neuen "X" :du:


    Viele Grüße
    Helmut

    Laut Point S sind die RDKS Sensoren vorprogrammiert und lernen sich selbst an .Nichts Da! 50 Km nach dem ich den Kalibrierungsmodus im BC aktiviert habe, leuchtet die RDKS Leuchte weiter.
    Montag Streßtag für meine freundlichen Reifenhändler!

    Dein "FRH" hat keine Ahnung - beim Mokka lernt sich nichts selbst an.


    Gruß
    Helmut

    Spätestens, wenn Du im Auto sitzt, brings Du beim Ausatmen Feuchtigkeit ins Fahrzeug,
    die dann natürich innen auf der kalten Scheinbe kondensiert und bei entsprechenden
    Temeraturen gegfriert.


    Gebläse, Klimaanlage (und wenn vorhanden "Scheibenenteisung" = Quickheat) helfen.


    Gruß
    Helmut


    Der Hintergrund ist schlichtweg der, dass ich das optisch ziemlich gelbe Tagfahrlicht bei unseren Halogen bestückten Mokka gern weißer hätte.

    Probier Glühlampen mit blauem Glaskörper - ist zwar immer noch nicht so "kaltweiß" wie Xenon aber der Gelbstich ist weg.
    Seit gut 1 1/2 Jahren hat mein Mokka solche Lampen und ich bin zufrieden.


    Im Gegensatz zu LED-Lampen, die ich auch ausprobiert habe, gibt es mit richtigen Glühlampen auch keine Probleme mit der Eektronik.


    Gruß
    Helmut

    So ist es. Für eine Mobilfunk-Überwachung bedarf es einer richterlichen Verfügung - die gibt es nur bei Suizid-Verdacht oder berechtigtem, kriminellem Verdacht.

    Das ist so nicht ganz korrekt - man muss unterscheiden zwischen Standortbestimmung (ungenau) und "Abhören" der Gespräche einschließlich der "Verbindungsdaten".
    Letzteres gibt es nur bei schweren Straftaten (nach Katalog in der StPO) und auf richterliche Anordnung.