Beiträge von helmut10

    Wie hast du denn die 0.5 Liter weniger gemessen?Zufall ;)


    Wir fahren E10 schon seit es es gibt. Keine Probleme in det A-Klasse und auch im Mokka


    Evtl. schafft er deshalb nur 213 und nicht 217 :gruebel:

    Ein Mehrverbrauch bei gleicher Geschwindigkeit ist ganz einfach der Physik geschuldet.......
    Alkohol hat nun mal bei gleichem Volumen einen geringeren Energiegehalt als Benzin :floete:


    Außerdem......ich hab was dagegen, Lebens- oder Futtermittel zu verheizen, egal ob im Motor oder in der Biogasanlage.

    Mein Mokka hatte zwar noch keine 90.000 km, war aber 3 Jahre alt.


    Hier die Arbeiten laut Serviceplan und die Rechnung (mit den Kosten für die Abgasuntersuchung anlässlich der erste Hauptuntersuchung)



    Servisplan 3. Inspektion.JPG - Rechnung 3. Inspektion.JPG



    Gruß
    Helmut

    Man muss natürlich darauf hinweisen das dies verboten ist und die Betriebserlaubnis des Wagens erlischt!

    Rechtswidrig..... :think: .......ja, natürlich


    .............aber die BE erlischt nicht so schnell :floete:


    Hier ein Zitat, unter welchen Voraussetzungen die Betriebserlaubnis erlischt:


    Erlöschen der Betriebserlaubnis

    Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO (zum 01.01.1994) erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, alleine reicht nicht mehr aus)


    oder


    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.



    Gruß
    Helmut

    Hierzu nur mal zwei Zitate aus einem Artikel zu den Umweltbelastungen,
    hervorgerufen durch die überaus beliebten Kreuzfahrten:



    "Der Nabu maß 2014 in verschiedenen Hafenstädten wie Hamburg, Warnemünde oder Kiel eine Schadstoffbelastung, die „selbst die Luftverschmutzung an stark befahrenen Straßen und großen Verkehrsachsen um das Fünfzig- bis Achzigfache übersteigt.“ Das stelle eine Gesundheitsgefährdung für viele Menschen dar, denn Feinstaub verursacht und verschlechtert Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen. Laut Greenpeace sollen jährlich 50.000 vorzeitige Todesfälle in Europa durch Schiffsabgase verursacht sein."


    "Schweröl ist stark umwelt- und gesundheitsschädlich und deswegen an Land verboten, so der Nabu und rechnet vor, dass eine Kreuzfahrt so viele Schadstoffe ausstoße wie fünf Millionen PKW auf gleicher Strecke"


    :gru:
    Helmut

    7,6L finde ich von daher keinen schlechten Wert.

    Wenn die Anzeige des BC beim "X" genauso "schummelt" wie beim "A"........
    dann darfst Du noch etwa 0,5 - 0,6 Liter dazu rechnen, um auf dem tatsächlichen Verbrauch zu kommen :floete:


    Gruß
    Helmut

    Neeee, Siegi


    sowas machen wir nicht in Bremerhaven. Ich habe schon ein, zwei Ideen......

    Ich denke mal, Ulli wird da schon was passendes für einen "Maritimen MOKKA-Klönschnack in Bremerhaven" organisieren.


    Und wer unbedingt seinen Mokka über eine Moto-Cross-Strecke "quälen" will ........... bitte sehr :ver: ......... jeder wie er möchte :floete:



    Gruß
    Helmut

    Hallo hab einen Opel Mokka Bj 6/2013 ist bei diesem Model noch kein RDKS verbaut? Finde bei meinem Auto nichts!

    Ein RDKS war erst bei Erstzulassung ab November 2014 gesetzlich vorgeschrieben.


    Wenn Du in der Anzeige des Bordcomputers keine Druckwerte für die 4 Räder findest, hat Dein Mokka kein RDKS.


    Gruß
    Helmut

    Ich vermute mal, dass auch die wenigsten Fahrer einer PKW/Anhänger Kombination "stur" mit 80 fahren.


    Um nochmal auf die "Behinderung" der armen LKW-Fahrer durch die Gespann Fahrer zurück zu kommen ......
    alle Kraftfahrzeuge, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h haben, dürfen eine deutsch Autobahn benutzen.


    Gruß
    Helmut

    - Ich habe schön des Öfteren beobachtet, dass die Lkws manchen diesen - in nenn sie mal Hindernissen - an der Stoßstange kleben. Die Lkws gehen bergauf nur ungern vom Gas.




    - Vor allem Camper, die sogar noch von LKWs überholt werden, habe ich gefressen.


    Ich bin zwar kein Camper und bin bislang auch noch nie in die "Verlegenheit" gekommen, mit einem Anhänger weite Stecken oder gar auf der Autobahn zu fahren, .......
    aber meine Senf muss ich jetzt auch mal dazu geben:


    Generell gilt für für LKW ab 3,5 t auf bundesdeutschen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h :floete:


    80 km/h sind außerorts (nicht Autobahnen oder "autobahnähnlich" ausgebaute Straßen) für LKW von 3,5 - 7,49 t ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
    LKW ab 7,5 t dürfen auf solchen Straßen sogar nur 60 km/h fahren.


    Wenn nun ein LKW-Fahrer meint, eine Gespann, welches mit 80 km/h auf der Autobahn unterwegs ist, überholen zu müssen, dann ist das sein Problem.


    Was ich "gefressen" habe, sind die kilometerlangen Überholmanöver der LKW-Fahrer, wenn sie sich mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von 1 oder 2 km/h aneinander "vorbei quälen".



    Gruß
    Helmut

    Moin,
    wo steht das rechtsverbindlich geschrieben? Die Quelle wäre sehr hilfreich...

    In Deinem Link hast Du die Antwort bereits selbst gegeben.


    § 42, Absatz 6, Nr. 3 der StVO (Straßenverkehrsordnung) lautet wörtlich:


    "Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen."

    Im Umkehrschluss bedeutet das - ohne Verkehrszeichen ist der Hinweis auf der Fahrbahn "für die Katz" :wink:

    Die VwV (Verwaltungsvorschrift) zu § 42, Absatz 6, Nr. 3 StVO gibt lediglich vor, was die Straßenbaubehörden (Gemeinde/Stadt, Landkreis, Land oder Bund) bei der Anbringung
    und Ausgestaltung der "Hinweise" zu beachten haben.


    Gruß
    Helmut