Wenn das "Stand der Technik ist" dann
Munter bleiben.![]()
.......was wird nicht alles für den Umweltschutz getan ![]()
Gruß
Helmut
Wenn das "Stand der Technik ist" dann
Munter bleiben.![]()
.......was wird nicht alles für den Umweltschutz getan ![]()
Gruß
Helmut
Der weiße Qualm ist typisch für die Reinigung des Dieselpartikelfilters und wenn das Auto während des Ausbrennens abgestellt wird,
dann kann der Qualm schon mal unter dem Auto nach vorne ziehen.
Und stinken tut´s auch, denn der Filter wird sehr heiß.
Gruß
Helmut
Und bis Morgen.
..... 18.30 h
Visum für Franken habe ich wohl noch........
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Falls es zwischenzeitlich abgelaufen sein sollte, bekommst Du von mir einen neuen Sichtvermerk in den Pass gestempelt......
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Helmut
Das wären über 600km
hmmm?
Gruß
Ulli
Ulli,
das ist doch ein "Klacks" für einen Mokka und seinen Fahrer ![]()
Gruß
Helmut
Hallo Helmut,
leider können wir nicht kommen. Habe zur Zeit gesundheitliche Probleme, war heute beim Arzt muss am Freitag wieder hin. Hoffentlich muss ich nicht ins Krankenhaus. Es tut uns sehr leid, haben uns gefreut Euch Alle wiederzusehen.
Viele liebe Grüße
Marion und Michael
Michael,
das ist schade.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Viele Grüße
Helmut
Partikelfilterreinigung und es Qualmt aus dem Motorraum
Er hat aber geschrieben, dass nach dem Öffnen der Motorhaube dort nichts zu sehen war.
Klaus ![]()
........rechne mal mit Inge und meiner Wenigkeit
Gruß
Helmut
und diese haben nun mal kein Bestandsschutz.
Bestandsschutz bedeutet :
" Schutz für das Be stehenbleiben der ursprünglichen Gültigkeit, Form o. Ä. von etwas, bei nachträglicher Änderung bestimmter Rahmenbedingungen, Vorschriften oder Gesetze "
Der von Dir zitierte Bestandschutz gilt nur für die jetzt noch zugelassenen Fahrzeuge, denen vor in Kraft treten der EU-Verodnung
das amtliches Kennzeichen, noch ohne EU-Feld, zugeteilt worden ist.
Gruß
Helmut
Wie in allen Foren, wird meistens dann an der Sache vorbei geredet.
Es geht hier lediglich um die Sterne als Kreis im Kennzeichen, und diese haben nun mal kein Bestandsschutz.
Da liegst Du jetzt aber gründlich falsch.
In der EU Verodnung, die Markus zitiert, ist einndeutig festgelegt, das das EU- Feld mit den EU- Sternen und dem Nationalitätenkennzeichen,
einschließlich der blauen reflektierenden Farbe, vorhanden sein muss.
EU-Recht geht vor nationalem Recht, deshalb ist die Erfodernis des EU Felds in einer deutschen Norm nicht noch mal explitzit erwähnt.
Anlage 4 der FZV regelt dann nur noch die genauen Maße des Felds einschließlich "EU-Sternekranz" und dem Buchstaben "D"
Dank an Markus für den Hinweis auf die EU Verordnung!!
Habe heute sogar bei einem Bekannten bei der Zualssungsstelle nachgefragt. Selbt von dort habe ich bislang noch keine verbidliche Auskunft erhalten.
Somit ist klar-----schwarze Farbe ist ordnungswidrig und kann verwarnt werden.
Gruß
Helmut