Auf die Reparatur eines Unfallschadens hast Du aber auch Garantie, da würde ich noch mal nachboren.
Das ist so nicht richtig.
Auf Reparaturen gibt es keine Garantie.
Gleichwohl gilt aber auch hier die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren,
die eventuell durch Vetrag (Werkstattauftrag) auf 1 Jahr verkürzt werden kann.
Zu beachten ist, dass sich nach 6 Monaten die "Beweislast" umkehrt.
D.h. in den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorhanden war.
Nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass "gepfuscht" wurden ist.
Im Fall der mangelhaften Lackierarbeiten dürfte das aber kein Problem sein.
Im übrigen gibt es "Schiedsstellen" für das Kfz-Handwerk, welche geschaffen worden sind,
um solche Streitfragen schon außergerichtlich zu klären.
Ich würde dem (F)OH ganz einfach mal ein wenig "Druck machen".
Gruß
Helmut