Alles anzeigenLaut EU-Verordnung:
Zeitliche Vorgaben für die Ausstattung mit einem RDKS:
- Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten Pkw und Wohnmobile mit einem RDKS ausgestattet sein.
- Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen.
Allerdings bin ich nun auch, was MEIN Fahrzeug betrifft, etwas unsicher....
Vorgabe 1.: Seit dem 1. November 2012......
...in meiner Zulassungsbescheinigung ist das Datum zur Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE mit dem 03.01.2014 angegeben.
Hallo Christian,
Du musst dir keine Sorgen machen ![]()
Beide zeitlichen Vorgaben gelten nur zusammen.
Typengenehmigung ab 01.11.2012 +
Erstzulassung 01.11.2014 und später
D.H. in der Praxis:
- Typgenehmigung ab 01.11.2012 und Erstzulassung vor dem 01.11.2014 = keine RDKS-Pflicht (dürfte für Deinen Mokka zutreffen)
- Typgenehmigung vor dem 01.11.2012 und Erstzulassung nach dem 01.11.2014 = keine RDKS-Pflicht.
(Diese letztgenannte Konstellation dürfte für den Mokka aber nicht zutreffende sein, sondern betrifft wohl eher ältere Fahrzeugmodelle, die immer noch hergestellt werden)
Gruß
Helmut