Alles anzeigenHallo Helmut,
ich habe den betreffenden Teil aus meinem Beitrag wieder gelöscht, da ich da was falsch interpretiert hatte...
Es geht grundsätzlich um NEU-Typengenehmigte Fahrzeuge, also um die 1.Typengenehmigung....der aktuelle Mokka wurde deutlich früher NEU-Typengenehmigt, da dieser VOR dem 1.11.2012 auf den Markt kam.
Allerdings bin ich NICHT der Auffassung, dass beide Punkte GLEICHZEITIG zutreffen müssen.
Hallo Christian,
ich muss Dir recht geben - (Asche auf mein Haupt)
Nach allem was ich über die EU-Norn ECE-R 64 in den "Weiten" des WWW gefunden habe,
ist es wohl so, dass ab dem 01.11.2012 in der EU nur noch solche Fahrzeugmodelle (betrifft nur PKW, Geländewagen und Wohnmobile)
homologiert werden können ( = Typenzulassung), die serienmäßig mit einem RDKS ausgestattet sind.
Seit dem 01.11.2014 müssen sämtliche PKW, Geländewagen und Wohnmobile mit einem RDKS ausgerüstet sein, wenn sie nach diesem Stichtag "erstmals in den Verkehr gekommen (zugelassen worden) sind" .
Das betrifft jetzt also auch solche Fahrzeugtypen, die vor dem 01.11.2012 homologiert worden sind.
Zu Brummbärs Problem: Von "Neufahrzeug" ist nirgendwo die Rede - was zählt ist ausschließlich der Tag der ersten Zulassung.
Gruß
Helmut