Beiträge von helmut10

    Schon klar das da mit Sicherheit die 13 polige angebaut wird. Als ich noch in der Werkstatt gearbeitet habe , habe ich oft AHK mit 13 poligem Stecker nachträglich eingebaut, auch in neuwagen. Bei diesen waren Dauer und Zündungsplus nicht belegt, dafür musste ein zusätzlicher Kabelstrang verbaut werden.


    Im Sicherungskasten im Kofferraum (links), an welchem auch der Elektrosatz der AHK angeschlossen wird, ist jedenfalls Dauerplus vorhanden.




    Gruß
    Helmut


    Jetzt möchte ich gerne wissen, ob schon jemand die letzte Zeit diese lange Antenne in eine kurze getauscht hat und ob die Qualität genauso ist, wie im Originalen.


    Ich habe nur ein normales Radio, kein Navi und kein DAB+.


    Hallo Birgit,


    gib mal ins Suchfeld (oben rechts) den Begriff "kleine Antennen" bzw. "Haifischflosse" ein


    Da gibt es bereits viele Antworten auf Deine Frage.


    Ich selbst habe die "Sport Antenne" von BMW montiert. Ist zwar etwas teurer als der "Schrott" :wink: , den man manchmal in Internet kaufen kann,
    aber dafür ist die Qualität und die Funktion des Radios, meinem Empfinden nach, genauso gut wie mit der originalen Antenne.


    Gruß
    Helmut


    PS: mein Mokka hat auch nur das normale 600er Radio ohne Navi und DAB+

    Die Frage ist , ob die Info meines FOH korrekt ist.


    Wo kann man bei Opel sowas in erfahrung bringen ?




    Das sollten die Forumsmitglieder beantworten können, deren Anhängerkupplung bei der Bestellung geordert wurde.


    Meine AHK (Westfalia - wie sie Opel auch serienmäßig montiert) hat mein "FOH" nachträglich montiert.
    Und der hat die Abdeckung in den Kofferraum gelegt.


    Gruß
    Helmut

    War gestern noch bei meinem FOH und der meinte das die Abdeckung bei Fahrzeugen mit abnehmbarer AHK nicht mehr montiert würde ...


    Ausrede oder Fakt ?


    Ist natürlich etwas Aufwand, wenn man jedes mal halb unters Auto kriechen muss, um die Abdeckung zu entfernen, bzw. wieder anzubringen.


    Aber ich finde, es sieht mit Abdeckung besser aus, wenn die AHK nicht angebracht ist.
    Der querliegende Auspufftopf wird dann doch etwas "kaschiert" ^^


    Gruß
    Helmut

    Hallo Christian


    Woraus schließt du das? Wann ist den die erste Typengenehmigung für einen Mokka ergangen? Wenn die vor dem 1.11.2012 liegt könnte ich aus dem Schlamassel raus sein.


    Gruß Frank


    Frank, das ist meiner Meinung nach der "springende" Punkt.


    Alle PKW, Geländewagen und Wohnmobile, welche nach dem 01.11.2014 erstmals zugelassen worden sind, müssen unabhängig davon, wann der Fahrzeug-Typ homoligiert worden ist, mit dem RDKS ausgerüstet sein.


    In der Praxis sieht das so aus, dass ein Fahrzeugtyp (Baureihe eines Fahrzeugherstellers) ohne RDKS in der EU seit dem 01.11.2012 keine Typen-Zulassung mehr bekommt. Das bedeutet, dass es keine "COC"-Urkunde gibt und ein solches Fahrzeug in der EU nicht (regulär) zugelassen werden kann.


    Wenn der Fahrzeug-Typ vor dem 01.11.2012 homologiert (Typenzulassung) worden ist, hätte die Erstzulassung eines Fahrzeug ohne RDKS vor dem 01.11.2014 erfolgen müssen.


    Gruß
    Helmut


    Ich gebe dem "anderen FOH" recht (siehe auch den Satz über die "cleveren" Autohäuser in meinen letzten)


    Gruß
    Helmut

    Ich kann mir gut vorstellen, dass bei einer werkseitig montierten AHK, diese Abeckung entfernt und gleich entsorgt wird.?


    Ohne Nachbearbeitung der abnehmbaren Kunststoffverkleidung lässt sich diese nämlich nicht so einfach in die
    vorhanden Aussparung einsetzten. Ich musste dafür einige Haltenasen einseitig abschneiden. Zudem musste ich die
    13polige Steckdose samt Halteblech etwas zum Fahrzeug verbiegen, um die Abdeckung überhaupt montieren zu können.


    Geht auch ohne Entfernen der Haltenasen - zwar etwas "stramm" (vor allem im Winter) aber möglich ;)


    Helmut

    Eben doch. Es geht um die Erstzulöassung von Neufahrzeugen.


    Stell die jetzt mal vor, ein FOH hat noch ein 10 Jahre altes Auto mit 5km auf der Uhr, und das wird nun zugelassen. Muss hier RDKS nachgerüstet werden? Nein! Es ist kein Neuwagen.


    Der Mokka auch nicht.


    Woraus schleißet Du, dass es sich nur um die Erstzulassung von Neufahrzeugen handelt.


    In der Verordnung ist nicht die Rede von Neufahrzeugen. Rechtlich relevant ist nur der Tag Erstzulassung.


    Deshalb haben viele "clevere" Autohäuser kurz vor dem Stichtag "Ladenhüter" auch noch kurz angemeldet.


    Gruß
    Helmut

    Mein Mokka ist BJ 2015 und ich habe die Abdeckung nicht (AHK abnehmbar)


    Gruss


    Slotter





    Beug Dich hinten mal ganz unters Auto.


    Ganz am Ende der (dunkel)grauen Heckschürze, zum Auspufftopf hin - also nach dem silberfarbenen Einsatz ist (zumindest bei meinem Mokka Bj 2014 - keine serienmäßig bestellte AHK)
    ein trapezförmiger Ausschnitt (ca. 60 m lang und 20 cm breit).


    Der Ausschnitt ist serienmäßig mit einen "Deckel" (Kunststoff, gleiche Farbe und Material) verschlossen.


    Dieser Deckel kann abgenommen werden ;)
    Mein FOH hat ihn nach dem (nachträglichen) Anbau der AHK in den Kofferraum gelegt und ich bringe ihn bei Nichtnutzung der AHK immer wieder an seinem Platz an :rolleyes:



    Gruß
    Helmut


    Nachtrag: gilt natürlich nur, wenn der Mokka nicht den Flex-Fix-Fahrradträger hast



    Hallo Christian,


    ich muss Dir recht geben - :agr: (Asche auf mein Haupt)


    Nach allem was ich über die EU-Norn ECE-R 64 in den "Weiten" des WWW gefunden habe,
    ist es wohl so, dass ab dem 01.11.2012 in der EU nur noch solche Fahrzeugmodelle (betrifft nur PKW, Geländewagen und Wohnmobile)
    homologiert werden können ( = Typenzulassung), die serienmäßig mit einem RDKS ausgestattet sind.




    Seit dem 01.11.2014 müssen sämtliche PKW, Geländewagen und Wohnmobile mit einem RDKS ausgerüstet sein, wenn sie nach diesem Stichtag "erstmals in den Verkehr gekommen (zugelassen worden) sind" .
    Das betrifft jetzt also auch solche Fahrzeugtypen, die vor dem 01.11.2012 homologiert worden sind.


    Zu Brummbärs Problem: Von "Neufahrzeug" ist nirgendwo die Rede - was zählt ist ausschließlich der Tag der ersten Zulassung.




    Gruß


    Helmut