Hallo Christian
Woraus schließt du das? Wann ist den die erste Typengenehmigung für einen Mokka ergangen? Wenn die vor dem 1.11.2012 liegt könnte ich aus dem Schlamassel raus sein.
Gruß Frank
Frank, das ist meiner Meinung nach der "springende" Punkt.
Alle PKW, Geländewagen und Wohnmobile, welche nach dem 01.11.2014 erstmals zugelassen worden sind, müssen unabhängig davon, wann der Fahrzeug-Typ homoligiert worden ist, mit dem RDKS ausgerüstet sein.
In der Praxis sieht das so aus, dass ein Fahrzeugtyp (Baureihe eines Fahrzeugherstellers) ohne RDKS in der EU seit dem 01.11.2012 keine Typen-Zulassung mehr bekommt. Das bedeutet, dass es keine "COC"-Urkunde gibt und ein solches Fahrzeug in der EU nicht (regulär) zugelassen werden kann.
Wenn der Fahrzeug-Typ vor dem 01.11.2012 homologiert (Typenzulassung) worden ist, hätte die Erstzulassung eines Fahrzeug ohne RDKS vor dem 01.11.2014 erfolgen müssen.
Gruß
Helmut