Die Spiegel zählen da nicht mit ! Nur die Ziffer 19 aus der Zulassungsbescheinigung ----> 1764mm OHNE Spiegel und Anbauteile
Ich zitiere aus § 23 Abs. 5 der StVO:
"Ragt die Ladung seitlich um mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten (äußerer Rand der Lichtaustrittsfläche) hinaus,
so ist sie, wenn nötig, kenntlich zu machen ..............Einzelne Stangen, Pfähle, waagrecht liegend Platten und andere,
schlecht erkennbaren Gegenstände, dürfen seitlich nicht hinausragen"
40 cm - das dürfte etwa die Ausladung der Außenspiegel sein.
Ein quer auf dem Heckträger befestigtes Rad sollte eigentlich zu erkennen sein
Wenn es natürlich flach liegt, sieht es möglicherweise wieder anders aus ![]()
Gruß
Helmut
PS: die Maximalbreite liegt übrigens bei 2,55 m