Beiträge von Mr._Bean

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Gilt die StVO auch auf dem Supermarktparkplatz?

    Beispiele ...

    Zitat

    https://www.blitzeranwalt.com/…-dem-supermarktparkplatz/

    07.02.2023

    Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied, dass die Regeln der Straßenverkehrsordnung auch auf einem Parkplatz gelten, der öffentlich befahrbar ist. Dazu muss der Betreiber diese nicht einmal ausdrücklich anordnen. Wenn die Gassen zwischen den Parkplätzen vor allem der Parkplatzsuche dienen und nicht dem Fahrverkehr, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Klargestellt wurde dies in einem Urteil (Az.: 17 U 21/22), das sich mit dem Fall eines großen Parkplatzes eines Baumarktes beschäftigte. Schilder wiesen darauf hin, dass die StVO hier gelte. Es kam zu einem Unfall an einer Kreuzung mit einer der Zufahrten, als sich zwei Autofahrer nicht auf die Vorfahrt einigen konnten. Der Fahrer in Richtung der Ausfahrt forderte Schadenersatz vom Zufahrenden, da er auf seiner bevorrechtigten Straße gewesen sei. Der andere berief sich auf die Rechts-vor-links-Regel der StVO. Die Gerichte entschieden letztlich, dass die Regeln der Straßenverkehrsordnung auch auf dem öffentlich befahrbaren Parkplatz gelten mussten.

    Zitat

    https://www.auto-motor-und-spo…-parkplatz-regeln-unfall/



    22.09.2016

    An vielen Supermarkt-Parkplätzen weist ein Schild auf die StVO hin. Die gilt dort aber gar nicht, weil es sich nicht um öffentliche Straßen handelt. Dererlei Schilder sind also mehr Dekoration als Anweisung, was manchmal erst nach einem Unfall auffällt.

    Wer beim Ausparken einen Unfall verursacht, trägt die Schuld. Wer von rechts kommt, hat in unbeschilderten Situationen Vorfahrt, und wer sich einordnen will, muss den Pfeilen auf der Fahrbahn folgen. Stimmt alles – wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße bewegen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nehmen auch viele Supermarkt-Parkplätze mit einem entsprechenden Hinweisschild für sich in Anspruch. Dabei vergessen sie allerdings, dass sie in Wahrheit gar keine Straße sind. Nun soll natürlich nicht der Anarchie Tür und Tor geöffnet werden, doch ein Überblick über geltendes Recht kann ja nie schaden. Wie auch der WDR kürzlich berichtete, gilt auf Parkplätzen lediglich Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Dieser Paragraf ist allerdings eher eine Empfehlung, wenn auch eine gute: Er legt den Verkehrsteilnehmern gegenseitige Rücksichtnahme nahe und umfasst immerhin eine Tempolimitierung auf Schrittgeschwindigkeit.

    Zitat

    https://www.adac.de/verkehr/re…ttel-supermarktparkplatz/


    13.03.2025

    Knöllchen für falsches Parken

    Der Parkraumbewirtschafter stellt für falsches oder zu langes Parken Knöllchen aus. Meist werden zwischen 15 und 30 Euro, manchmal aber auch 50 bis 60 Euro fällig. Weil das Ganze auf Privatgrund stattfindet, handelt es sich nicht um ein Bußgeld, sondern um eine sogenannte Vertragsstrafe. Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, schließt nämlich einen Vertrag mit dem Eigentümer, Besitzer oder beauftragten Überwacher und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Und die enthalten Vertragsstrafen für den Fall, dass gegen die AGB verstoßen wird. Aus der Beschilderung am Parkplatz muss eindeutig hervorgehen, was Verstöße (beispielsweise kein Parkschein, keine Parkscheibe, Zeit überzogen) kosten. Die Gerichte stellen an die Sichtbarkeit der Beschilderung aber meist keine großen Anforderungen. Wer sein Auto auf dem Parkplatz abstellt, sollte sich also nach entsprechenden Schildern umschauen und diese auch lesen. Denn der Inhalt der Schilder und der ausgehängten AGB werden Bestandteil des Vertrages.

    Zitat

    https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsregeln-parkplatz/


    Gilt auf Parkplätzen die StVO?

    Ja, grundsätzlich kommt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch auf öffentlichen Parkplätzen und in öffentlichen Parkhäusern zur Anwendung. Allerdings ist hier zu beachten, dass ein Parkplatz nicht als Straße bzw. Fahrbahn gilt. Daher greifen viele Regeln, die in der StVO festgelegt sind, hier nicht. In erster Linie müssen Sie auf Parkplätzen vor allem § 1 StVO einhalten: Bewegen Sie sich mit der gebotenen Vorsicht vor und verhalten Sie sich rücksichtsvoll.

    Zitat

    https://www.ruv.de/kfz-versich…auf-einem-kundenparkplatz


    Allgemein gelten andere Verkehrsregeln auf Parkplätzen von Supermärkten als auf der Straße. An der Einfahrt von manchen Supermarkt-Parkplätzen steht allerdings das Kundenparkplatz-Schild “Hier gilt die StVO”. Diese legt die Geschwindigkeit fest, Vorfahrtsregeln, Fahrtrichtung und wie man sich im Straßenverkehr korrekt verhält. Sind entsprechende Schilder vorhanden, können Sie sicher sein, dass die gewöhnlichen Regelungen auch auf dem Parkplatz gelten. Trotzdem müssen Sie einige Sonderfälle beachten: So dienen die Fahrspuren auf den Parkplätzen lediglich zur Aufteilung des Parkplatzes in Parkflächen und leiten nicht den fließenden Verkehr. Sie geben auch nicht die Fahrtrichtung vor oder kennzeichnen Vorfahrtstraßen. Sie dienen ausschließlich als Fahrichtungsempfehlung. Das Schild an der Einfahrt des Supermarkt-Parkplatzes “Hier gilt die StVO” bedeutet somit, dass sich die Regeln uneingeschränkt nur auf den §1 der StVO beziehen: Da Supermarkt-Parkplätze außerdem in privater Hand sind, kann der jeweilige Inhaber eigene Regeln aufstellen – so lange diese mit der StVO vereinbar sind.

    Diese muss er allerdings durch Verkehrsschilder oder Hinweise anzeigen.

    Zitat

    https://www.kreiszeitung.de/ve…e-parkplatz-93179353.html

    Rewe-Parkplatz entfacht wilde Debatte:

    Der Anbieter der Ladesäulen auf dem Rewe-Parkplatz kann den Unmut der Autofahrer jedenfalls nachvollziehen. Das Parkraummanagement liege allerdings beim Eigentümer des Parkplatzes, teile ein EnBW-Sprecher auf IPPEN.MEDIA-Anfrage mit. Die Ladestationen seien dabei so ausgestattet, dass „die verfügbare Ladeleistung zur durchschnittlichen Einkaufszeit passt“ – ebenso wie die maximale Parkdauer. Ob die Parkregelungen eingehalten oder Bußgelder für Falschparker verhängt werden, liege dabei im Ermessen des Eigentümers.

    Zitat

    Zugeparkte Ladesäule


    Leider schon öfter so gesehen, und Freunde die mich mit Auto mit Stecker besuchen kommen können dann nicht laden. Gestern aber zufällig Polizei ein Stück die Straße runter getroffen. Die sagten, sie seien nicht zuständig. Das wäre ein von einer privaten Firma installierter Ladepunkt und damit wäre die auch verantwortlich, dass der befahrbar bleibt. Die Polizei sei nicht für den Umsatz der Privatwirtschaft verantwortlich

    Zitat

    https://www.24auto.de/news/aut…-elektro-zr-91906366.html

    Falschparker blockiert Lademöglichkeit: Was dürfen Elektroauto-Fahrer?

    Daraus: Das einzige korrekte, wenn auch aufwendige Mittel ist es, das falsch abgestellte Fahrzeug entfernen zu lassen. Selbst, wie bei einem blockierten Privatparkplatz, darf man den Abschleppwagen allerdings nicht rufen. Das muss man dem Besitzer der Stellfläche überlassen – also etwa dem Supermarkt, wenn man an einer Säule auf seinem Parkplatz laden möchte. Ob der sich auf den Battle gegen seinen falsch parkenden Kunden einlässt, ist freilich fraglich.



    Diese Seite ist sehr informativ:


    Beschilderung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge


    @ Mokka-MG1962: Moralisch muß ich dir natürlich zustimmen. Die Antwort des Tesalafahrers sagt ja schon alles über ihn aus ...

    Wenn du die Türen erst einmal ordentlich dämmst und die Kurzschlusslöcher verschließt wäre das schon mal ein Anfang ...


    Opel Mokka B Lautsprecher 345 Watt Frontsystem mit Power
    Opel Mokka B Lautsprecher 345 Watt Frontsystem mit Power 2-Wege-Lautsprecher vorn, 165mm, 345W Peak / 115W RMS, 92,5dB – Audison APK 165P, inkl. Ringe & Kabel,…
    auto-lautsprecher.eu

    Produkt: Audison APK 165P 2-Wege-System


    Das Prima APK 165P System liefert kräftigen Klang mit bis zu 345 W Maximalleistung und überzeugt durch hohe Effizienz und Flexibilität bei der Installation. Die mitgelieferte AIF-Technologie des Hochtöners erleichtert die Anpassung an verschiedene Einbaupositionen.


    • Größe Tieftöner: 165 mm
    • Größe Hochtöner: 29 mm
    • Schwingspule Tieftöner: 32 mm
    • Schwingspule Hochtöner: 25 mm
    • Max. Belastbarkeit: 345 W
    • Dauerbelastbarkeit: 115 W
    • Wirkungsgrad: 92,5 dB ( @ 2,83V/1m, also an 8Ohm. Da es sich um ein 4 Ohm System handelt mußt du 2V ansetzen und erhälst 98,5dB. Ob die stimmen kann man natürlich nicht sagen ...)
    • Impedanz: 4 Ohm
    • Frequenzgang: 50 – 24.000 Hz
    • Frequenzweiche Tieftöner: 4 kHz @ 6 dB/Okt
    • Frequenzweiche Hochtöner: 4 kHz @ 12 dB/Okt
    • Hochtöner-Level: 0 / +3 dB
    Zitat

    Nun habe ich aber gelesen, dass es sehr schnell zu Problemen im Motor kommen kann.

    Jo: Stichwort Zahnriemen in Öl ...



    Passend zu Ostern ... 8o


    Die Sommerräder sind wieder drauf


    20250419_150542.jpg


    20250419_163712.jpg


    Und auch wieder angelernt


    20250419_182213.jpg


    Reifendrucksensoren (RDKS) anlernen:




    Kannst ja mal Brembo-Beläge drauf machen. Die packen etwas besser.



    Evtl bricht die Versorgungsspannung zusammen


    Edit: Könnte auch ein CAN-Bus Problem sein. Bei den ganzen Fehlern. Das Radio wird über den CAN-Bus eingeschaltet. Immerhin wird ja auch ein BUS-Fehler gemeldet.


    Stromsparmodus?


    Zitat

    Ich habe seit ca. 2 Jahren einen Mokka

    Da haben wir ja Glück gehabt das du keinen VW, BMW Mercedes oder was immer fährst. Immerhin bist du hier im richtigen Forum ...! Warum ist es eigentlich immer so schwierig Angaben zum Auto zu hinterlassen?