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22.09.2016
An vielen Supermarkt-Parkplätzen weist ein Schild auf die StVO hin. Die gilt dort aber gar nicht, weil es sich nicht um öffentliche Straßen handelt. Dererlei Schilder sind also mehr Dekoration als Anweisung, was manchmal erst nach einem Unfall auffällt.
Wer beim Ausparken einen Unfall verursacht, trägt die Schuld. Wer von rechts kommt, hat in unbeschilderten Situationen Vorfahrt, und wer sich einordnen will, muss den Pfeilen auf der Fahrbahn folgen. Stimmt alles – wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße bewegen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nehmen auch viele Supermarkt-Parkplätze mit einem entsprechenden Hinweisschild für sich in Anspruch. Dabei vergessen sie allerdings, dass sie in Wahrheit gar keine Straße sind. Nun soll natürlich nicht der Anarchie Tür und Tor geöffnet werden, doch ein Überblick über geltendes Recht kann ja nie schaden. Wie auch der WDR kürzlich berichtete, gilt auf Parkplätzen lediglich Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Dieser Paragraf ist allerdings eher eine Empfehlung, wenn auch eine gute: Er legt den Verkehrsteilnehmern gegenseitige Rücksichtnahme nahe und umfasst immerhin eine Tempolimitierung auf Schrittgeschwindigkeit.