Verbrenner-Aus
Jetzt ist die Entscheidung gefallen: In der EU dürfen ab 2035 keine Neuwagen mehr verkauft werden, die mit Benzin oder Diesel fahren. Die EU-Staaten beschlossen am Dienstag endgültig ein weitgehendes Aus für neue Autos mit Verbrennungsmotor, nachdem die Entscheidung von Deutschland wochenlang blockiert worden war. Die Bundesregierung setzte durch, dass es auch nach 2035 noch möglich sein soll, ausschließlich mit E-Fuels, also synthetischen und mit erneuerbarer Energie hergestellten Kraftstoffen betankte Verbrenner-Autos neu zuzulassen.
Für diese Verbrenner soll eine neue Fahrzeugkategorie namens "e-fuels only" geschaffen und in die Flottengrenzwert-Regulierung einbezogen werden. Bis Herbst 2024 wollen die Beteiligten die dafür nötigen Schritte abgeschlossen haben.
Kriterien für die Zulassung neuer, ausschließlich mit CO₂-neutralen Kraftstoffen betriebener Fahrzeuge hatte die EU Kommission bereits in einem Schreiben an die Bundesregierung vorgeschlagen. Zu ihnen könnte eine Verpflichtung der Hersteller gehören, eine Art "Abschaltvorrichtung" in Neuwagen zu integrieren.
Sie soll dafür sorgen, dass der Motor nicht mehr anspringt, sollte das Auto mit fossilem Kraftstoff betankt werden. Technisch wäre eine solche Lösung wohl machbar. Auch Verkehrsminister Volker Wissing hatte erklärte, es müsse etwa durch Sensortechnik sichergestellt werden, dass keine fossilen Kraftstoffe in ab 2035 zugelassenen Neuwagen genutzt werden könnten.
Noch ist allerdings unklar, wie diese Vorgaben genau aussehen werden und welche Garantien die EU-Kommission für seine Umsetzung geben kann. Denn der durch Mitgliedsstaaten, Parlament und Kommission ausgehandelte Gesetzestext wurde von den EU Verkehrsministern unverändert beschlossen.
Wann wird CO₂-Ausstoß für Pkw verboten?
Der verabschiedete Gesetzestext zum Verbrenner-Aus verpflichtet die Autohersteller dazu, den gesamten CO₂-Ausstoß aller von ihnen innerhalb eines Jahres verkauften Pkw, also für die komplette Flotte, Schritt für Schritt zu senken. Bis 2035 sollte der CO₂-Ausstoß neu zugelassener Pkw in der EU auf null sinken. Noch ist unklar, welche Folgen der Kompromiss zwischen EU und Bundesrepublik für dieses Flottenziel hat. Denn auch mit erneuerbaren Energien hergestellte E-Fuels verursachen bei der Verbrennung aber CO₂. Allerdings nur die Menge, die zu ihrer Herstellung notwendig war.
Deshalb gibt es noch Restzweifel, ob die Ausnahmen für E-Fuels wie von EU-Kommission und Deutschland verabredet umgesetzt werden können. So sollen die E-Fuel-Autos durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt in das EU-Regelwerk aufgenommen werden. Dieser wird von der EU-Kommission erlassen, aber das EU-Parlament und die EU-Staaten können zwei Monate lang Einwände erheben.
Mit dem Gesetzestext zum Verbrenner-Aus stellte die EU alle Weichen in Richtung Elektromobilität: Der CO₂-Ausstoß am Auspuff wurde als alleinige Messgröße genutzt – und nach aktuellem Stand der Technik lässt sich diese Vorgabe nur mit Elektroautos oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen mit Wasserstoff einhalten. Dessen Erzeugung soll in den nächsten Jahren stark gefördert werden. Experten gehen allerdings davon aus, dass Wasserstoff vor allem in der Industrie eingesetzt werden dürfte.
Wie die neue Fahrzeugkategorie für Verbrenner, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, in die Flottenziele integriert werden kann und welche Folgen das für die Zielwerte bis 2035 hat, ist derzeit noch unklar. Entsprechende Regelungen dürften erst in den kommenden Jahren diskutiert und verabschiedet werden.
Welche Rolle spielen E-Fuels?
Die EU, so haben es Deutschland und Brüssel vereinbart, will bis Herbst 2024 eine neue Fahrzeugkategorie namens "e-fuels only" schaffen. Autos mit diesem Siegel sollen, so sieht es der Kompromiss vom März 2023 vor, auch nach 2035 zugelassen werden dürfen. Sie hätten einen Verbrennungsmotor, dürften aber ausschließlich mit E-Fuels betankt werden.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission den Auftrag bekommen, einen Mechanismus für die Nutzung von E-Fuels nur "außerhalb der Flottengrenzwerte" zu entwickeln. Das hat sich nun geändert: E-Fuels – und damit Verbrenner-Motoren – sollen auch "innerhalb der Flottengrenzwertregulierung" eingesetzt werden dürfen, so Verkehrsminister Wissing in einer Pressemitteilung vom Samstag.