Neuwagengarantie: Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen
Neuwagengarantie - Definition, Fakten, Erklärung | MeinAuto Lexikon
ZitatAlles anzeigenKennen Sie den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen? Wissen Sie, dass es diesen überhaupt gibt? Was allgemein als Neuwagengarantie bekannt ist, umfasst zwei grundlegend verschiedene Dinge. Die gesetzliche Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen, auch Sachmängelhaftung genannt, gilt 2 Jahre nach dem Neuwagenkauf und regelt per Gesetz in §437 BGB, dass der Verkäufer/Autohändler bei auftretenden Mängeln am Neuwagen haftet.
Die Herstellergarantie beim Neuwagenkauf dagegen ist eine freiwillige Leistung und im Umfang (Laufleistung, Garantie gegen Durchrostung, Lackgarantie, Mobilitätsgarantie) von Automarke zu Automarke verschieden. Im folgenden Ratgeber Neuwagengarantie klären wir alle wichtigen Fragen zur Gewährleistung und Garantie auf Neuwagen im Vergleich zur Herstellergarantie, sagen Ihnen welche Ansprüche Sie haben, worauf Sie achten müssen und zeigen Ihnen in einer Übersicht die Leistung und den Umfang der Herstellergarantie auf Neuwagen der 10 wichtigsten Automarken in Deutschland.
Unterschied: Gesetzliche Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen vs. Herstellergarantie
Beim Autokauf werden Gewährleistung und Garantie oft unter dem Begriff Neuwagengarantie zusammengefasst. Doch es gibt einen großen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen. Die gesetzliche Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, gilt seit dem 01.01.2002. Die Garantie auf Neuwagen vom Hersteller dagegen ist eine freiwillige Leistung.
Übersicht: Unterschied zwischen gesetzliche Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen im Vergleich zur Herstellergarantie auf Neuwagen:
Allgemeine Haftung/ Laufzeit der Neuwagengarantie:
Gewährleistung/Sachmängelhaftung: 2 Jahre gesetzliche Haftung für Neuwagen. In den ersten 6 Monaten steht der Verkäufer in der Beweispflicht, in den folgenden 18 Monaten liegt die Beweispflicht beim Käufer.
Herstellergarantie: Freiwillige Haftung des Herstellers für Neuwagen. Die Laufzeit der Herstellergarantie ist variabel und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich geregelt.
Ansprüche:
Gewährleistung/Sachmängelhaftung: gegenüber dem Verkäufer/Autohändler
Herstellergarantie: gegenüber dem Hersteller/Automarke
Haftung für Mängel:
Gwährleistung/Sachmängelhaftung: Haftung für Mängel, die schon vor dem Autokauf bestanden, evtl. aber erst später auftreten.
Herstellergarantie: Haftung für Mängel, die nach dem Autokauf entstehen.
Leistung und Umfang:
Gwährleistung/Sachmängelhaftung: Haftung für das gesamte Fahrzeug.
Herstellergarantie: Haftung für bestimmte Neuwagenteile (Motor, Lack, Karosserie etc.) und abhängig von der Laufleistung des Neuwagens.
Gesetzliche Gewährleistung: Haftung des Verkäufers bei Mängeln am Neuwagen
Jeder Neuwagenkäufer hat 2 Jahre Gewährleistung auf Neuwagen. Das bedeutet: Innerhalb dieser gesetzlichen Gewährleistungsfrist muss der Verkäufer – nicht der Hersteller – gewährleisten, dass der Neuwagen ohne Sachmängel an den Käufer ausgeliefert wurde. Ohne Sachmängel heißt ohne von vorn herein bekannte oder erkennbare Fehler.
Ein Beispiel zum Anspruch auf Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen: Nach 3.000 km Laufleistung Ihres Neuwagens funktionieren die Bremsen nicht mehr einwandfrei, die Bremsklötze sind zum Beispiel abgefahren. Das ist ein beim Verkauf nicht erkennbarer Mangel und auch kein normaler Verschleiß. Dafür haftet der Verkäufer/Ihr Autohändler. Sie als Neuwagenkäufer haben Anspruch auf eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung/Sachmängelhaftung.
Treten in den ersten zwei Jahren nach dem Autokauf Mängel am Neuwagen auf, die bei der Auslieferung zwar schon bestanden, aber nicht erkennbar waren, kann der Käufer verschiedene Ansprüche beim Verkäufer geltend machen.
Ihre Ansprüche beim Neuwagenkauf:
Reparatur: kostenlose Mängelbeseitigung am Neuwagen
Preisminderung: wenn die Reparatur nicht erfolgreich ist
Rücktritt vom Kaufvertrag: wenn auch die 2. Reparatur den Mangel nicht beseitigt
Schadenersatz: hat der Verkäufer Schuld am Sachmangel
In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Das heißt: Wenn Sie einen Mangel am Neuwagen innerhalb der ersten sechs Monate beim Autohändler reklamieren, muss dieser beweisen, dass der Mangel bei der Auslieferung noch nicht bestand. In den darauf folgenden 18 Monaten liegt die Beweispflicht bei Ihnen als Käufer. Das heißt: Bei einer Reklamation müssen Sie beweisen, dass der Neuwagen bereits bei der Auslieferung Mängel hatte.
Neuwagengarantie = Freiwillige Herstellergarantie auf Neuwagen
Im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung bieten nahezu alle Autohersteller ihren Käufern eine zusätzliche Neuwagengarantie an. Entweder als Anschlussgarantie an die gesetzliche Gewährleistung oder direkt mit dem Neuwagenkauf. Diese Herstellergarantie ist immer freiwillig, auf eine bestimmte Laufzeit und/oder Neuwagenteile beschränkt und meistens an Bedingungen wie regelmäßige Inspektionen und das lückenlose Führen eines Scheckhefts geknüpft. Lesen Sie in jedem Fall das Kleingedruckte der Garantie bei Neuwagen.
Reparatur und Gewährleistung: Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt?
Seit dem 1. Juni 2010 – mit Inkrafttreten der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) – kann jeder Neuwagenbesitzer frei entscheiden, ob er die vorgeschriebenen Inspektionen und notwendigen Reparaturen in einer freien Werkstatt, bei einer Autokette oder bei einer Vertragswerkstatt durchführen lässt. Auch ob Sie ein Original-Ersatzteil oder die günstigere Alternative aus dem freien Handel einbauen lassen, ist Ihre Entscheidung. Gewährleistung und Garantie auf Neuwagen können nicht davon abhängig gemacht werden. Allein die fach- und sachgerechte Inspektion und das Einhalten der vorgeschriebenen Inspektionsintervalle für Neuwagen müssen eingehalten werden und lückenlos im Scheckheft gepflegt sein. Anders sieht das bei der Anschlussgarantie für Neuwagen aus, die den Passus “Inspektion in einer Vertragswerkstatt” in den meisten Fällen mit sich führt. Darum noch einmal: Lesen Sie das Kleingedruckte der Herstellergarantie ganz genau.
Gelten Gewährleistung und Neuwagengarantie beim Autokauf im Internet?
Der gesetzliche Anspruch auf Gewährleistung/Sachmängelhaftung und die freiwillige Herstellergarantie auf Neuwagen gilt unabhängig davon, wo und wie Sie Ihren Neuwagenkaufen - über Online-Vermittler im Internet oder direkt im Autohaus. Weil der Kaufvertrag für Online-Autokäufer und Autokäufer direkt im Autohaus identisch ist, gelten dieselben rechtlichen Ansprüche in Bezug auf die gesetzliche Gewährleistung und die freiwillige Neuwagengarantie der Hersteller. MeinAuto.de vermittelt ausschließlich Neuwagen von deutschen Vertragshändlern, keine EU-Neuwagen. (Beachten Sie die Unterschiede zwischen deutschen Neuwagen und EU-Neuwagen, auch in Bezug auf die EU Neuwagen Garantie.
Garantie EU Neuwagen
Zitathttps://www.adac.de/infotestra…-neufahrzeug/default.aspx
Für die Herstellergarantie gilt das gleiche wie beim Eigenimport: Stammt das Fahrzeug aus einem EU-Land, sind alle Vertragswerkstätten zu Garantieleistungen verpflichtet, wenn der Kunde im Besitz einer Garantieurkunde und eines Serviceheftes mit den oben erwähnten Vermerken des ausländischen Vertragshändlers ist.
Die Garantiedauer ist bei den einzelnen Herstellern unterschiedlich, beträgt aber regelmäßig 2 bis 3 Jahre. Wichtig ist, dass bereits häufig zu dem Zeitpunkt, an dem der Wagen von dem ausländischen Vertragshändler erstmals zugelassen oder an den Importeur übergeben wird, die Garantie beginnt - also nicht erst mit der Übergabe an den Käufer in Deutschland! Nach Ablauf der Garantiefrist werden bei Reimporten meistens keine freiwilligen Kulanzleistungen des Herstellers gewährt.
Stammt das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land, müssen auch die Garantieansprüche im Ausland geltend gemacht werden.