Beiträge von Mr._Bean

    Auszug daraus:


    Zitat

    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    (FZV) nicht erforderlich.



    Ansonsten: Warum fährst du 215/55/17 und nicht 215/60/17?

    Aus dem Gutachten zu den 215/60R17:


    Zitat

    51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.


    und

    Zitat

    11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



    215/55R17 haben diese Einschränkung:


    Zitat

    11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



    Leider finde ich die ABE 47783 nicht. Das oben ist ja nur das Gutchten zur ABE 47783.

    Reifen und Felgen für den Mokka ( incl. Felgenkonfiguratoren)




    Wohl deshalb ... (fett gedruckt)

    Jo: So muß das aussehen :sa:




    Mit dem Gutachten ist es schon merkwürdig. Hier gibt es keine: http://community.fk-automotive…ization_papers/s1#options


    Fk hat für den Mokka auch keine mehr gelistet. Die Links sind tot ...


    Du müßtest die haben: http://www.amazon.de/FK-Automotive-FK11820BZ-01-Spurverbreiterung/d...


    FK Automotive FK11820BZ-01 Spurverbreiterungvon FK Automotive


    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/51qircanbel._sl1200_g2s04.jpg]


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    Zitat

    Mein Vorgängerauto, ein Passat 2 ltr.TDI genehmigte sich bei sehr flotter Fahrweise 6,5 Ltr/100, und wenn man es gemütlich anging waren es 5,5 Ltr/100.


    Wie funktioniern: Motor, Kupplung, Getriebe usw


    Jetzt hast du einen 1,6 Liter Motor. Es fehlen schon mal 0,4 Liter Hubraum. Der Motor hat 300Nm von 20000-2500 U/min und eine Leistung von 130PS@4000 U/min. Was hatte der Passat? -> https://de.wikipedia.org/wiki/VW_Passat_B7



    Zitat

    Ich hoffe, dass sich das auch beim Mokka noch verbessert, wenn die Maschine mal so richtig "eingelutscht" ist


    Warum sollte sich das großartig ändern?