Zulassungs-Probleme mit Winter- Kompletträder 215/60R17-96H auf 7J17ET42: Nicht Zulassungskonform

  • Stell die COC doch bitte einmal ein. Nur den Teil mit den Felgdn/Reifen


    Wenn die 215/60/R17 auf der Felge 7j17ET42 schon in der COC drinstehen ist alles ok und du mußt nichts machen.

  • Hallo zusammen,


    Ich habe auch das 17" Opel Komplettrad mit 215/60 R17 auf Stahlfelgen mit ET 42 montiert. Lt. Heutiger Aussage des Meisters meines FOH Ist eine Abnahme nicht erforderlich. Was sollte der TÜV da bitte auch "abnehmen"?? Opel hat doch in dem Teilegutachten alle erforderlichen Tests bestätigt bzw. durchgeführt. Außerdem handelt es sich lt. Rechnung um ein Opel Originalersatzteil.
    Man kann auch alles übertreiben, typisch deutsch kann ich da nur sagen.


    Gruß
    Guido



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    Seit dem 24.07.2015 Opel Mokka 1,4 Turbo (Motor B14 NET Euro 6) "Innovation" in Deep Expresso Braun mit Premiumpaket, Navi 950 Intelli Link Europa und Rückfahrkamera
    weitere aktuelle Fahrzeuge:
    Opel Tigra Twintop 1,4 "Edition" mit Klimaanlage (Erstzulassung: 07/2005)


    ehemalige Fahrzeuge:
    Opel Signum 2,2 direct "Cosmo" mit Leder- und Sichtpaket (02/2010 bis 07/2015)


  • Guido, volle Zustimmung. Was soll man da noch eintragen ? Denn Opel hat es ja schon bestaetigt und sich bestaetigen lassen !
    Und Opel bestätigt ja auf der Rechnung und im Katalog, das es ein Original Teil für Deine Bohne ist


    Wie vorher die Problematik der 215/65 R16 fuer den 1,6 CDTI : Es gab im Oktober eine offizielle bestaetigte Freigabe von Opel (..oder in Neudeutsch : "Ergänzung der COC"..) , Kopie ins Handschufach und das wars ^^


    Gerd

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  • Es gilt das was im Gutachten steht!


    Wenn dort steht man muss das vom TÜV absegnen lassen das hat man das zu tun. Es wird dort auch nur die Richtgkeit und die Freigängigkeit bescheinigt. Diese Bescheinigung muss man dann mitführen. Genau das steht im Gutachten!


    Egal was wer sagt ...


    Ist die Felgen/Reifenkombi schon in der COC entfällt das natürlich!



    Es handelt sich nicht um eine ABE. Diese müßte man nicht Eintragen oder Abnehmen lassen. Die ABE ist dann aber mitzuführen.




    Bei den 16Zöllern ist die Aussage richtig: Neue Zulassung für den Reifen 215/65/16


    Hier reicht es das Schreiben mitzuführen. Steht ja auch drin!