Naja, den Schuh müsst ihr euch aber anziehen. Aufgrund von Handybildern einem TÜV-Prüfer eine nicht dem Regelwerk entsprechende Genehmigung vorzuwerfen, (Auge zudrücken und so) ist da schon ziemlich anmaßend.
… ich vertraue da lieber meinen eigenen Erfahrungen mit diesem Thema bei vielen Einzelabnahmen verschiedener Fahrzeuge und lasse Dir Deinen „Glauben“.
So war das von meiner Seite auch nicht beabsichtigt.
Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass es nicht selbstverständlich ist, dass der nächste Prüfer das auch einträgt, wenn man mit einer ähnlichen oder gleichen Rad Reifen Adaptionsplatten Kombi vorfährt.
Jeder Prüfer ist nun mal anders geartet, der eine lässt es durch und der andere sagt nope, Radabdeckung ist nicht ausreichend.
Ermessensspielraum nennt sich das wohl.
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Den Schuh ziehe ich mir auch nicht an😉
Man muss halt einfach mal richtig lesen … habe wie mein Vorredner lediglich meine Einschätzung abgegeben auf Grund sehr vieler Erfahrungen mit diesem Thema und die Sachlage erwähnt.
Auch die anderen Anmerkungen von Mokka-MG-1962 sehe ich genauso, weil dies der Realität entspricht.
mhmm, würde ich an Hand der Bilder nicht so+absolut behaupten können.
Stell mal eine Wasserwaage oder gerade Latte/Besenstiel senkrecht achsmittig vor den Reifen, so das das Teil Kontakt zur Kotflügelkante und zur unteren Reifenflanke hat, und fahre mit dem Teil nach vorne und hinten ( Messteil muss unten am Reifen hierbei immer in der Mitte der unteren Reifenflanke bleiben) Dann siehst Du, ab wann die Flanke übersteht.
wo genau meinst du dazu was negatives feststellen zu können??
… wie ich‘s geschrieben habe: Die Flanken des Reifens und des Felgenhorns stehen m. A.n. im nicht zulässigen Bereich über die Kotflügelbegrenzung heraus🤔
…die klumpigen Rückstände des sich auflösenden Zahnriemen verstopfen das Ölansaugsieb in der Ölwanne. Dadurch erfolgt eine Mangelschmierung, die den Motor killt.
Das ist hinlänglich bekannt und OPEL hatte einen Rückruf dazu.
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Hallo,
der Rückruf betrifft aber nur bestimmte Baujahre. ( Nachzulesen auf dem Crossi-Forum ).
Bei den Opel-Modellen geht man da sehr konservativ ran im Gegensatz zu den Stellantis-Modellen.
Was da Sachstand bei den Mokka-Modellen mit dem Benziner, ist mir nicht bekannt.
Der Crossi von meiner Frau ( Anfang 2019 ) fällt schon nicht mehr unter die Rückrufaktion.
Für diese Baujahre und jünger gibt es nur die Maßgabe, bei jeder Jahresinspektion die Breite des Zahnriemens zu messen.
Das Werkzeug hierfür kostet nur ein paar Euro und kann im Internet bezogen werden. Habe ich mir auch besorgt.
ich habe mich verschrieben. Gemeint war „Vakuumpumpe“ und nicht „Sekundärluftpumpe“.
Zitat: Ein Sprecher von Opel Österreich teilte dem ÖAMTC auf Anfrage mit, dass die Vakuumpumpe nicht ausreichend geschmiert wird, da es zu einer Verstopfung des Ölfilters durch Zahnriemenpartikel kommen kann“