weniger ich daran aufhänge,
sondern am zuvor andererseits salopp aufgestellten (leihwagen nach 6 Wochen) + im weiteren einfach mal ein bißchen §§ einwerfend,..... anderen damit was gediehnt ist ?? eben !
weniger ich daran aufhänge,
sondern am zuvor andererseits salopp aufgestellten (leihwagen nach 6 Wochen) + im weiteren einfach mal ein bißchen §§ einwerfend,..... anderen damit was gediehnt ist ?? eben !
Der Originallink geht nur auf die Homepage, nicht zum Artikel
darum geht es nicht - es war doch längstens alles dazu mehrfach präsent - nur der Leihwagen nach 6 Wochen weiterhin nicht
ja nu - wo ist dort der Leihwagen nach 6 Wochen ??
dann bekommst Du diese Informationen…..
nett. und dein bildchen/pfeil endet genau da, wo es dann interessant wird !
ZitatAlles anzeigenWichtig zu wissen: Nicht jede Überschreitung des Auslieferungstermins führt auch zum Verzug. Vielmehr hängt der Verzugseintritt vom jeweiligen Vertrag ab. Entscheidend ist, ob ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Termin vereinbart wurde.
Bei einer verbindlichen Terminsvereinbarung - was die Ausnahme sein dürfte - gerät der Verkäufer mit Überschreitung des Auslieferungstermins in Verzug.
Bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Termins - der Regelfall - ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Verkäufer nach den regelmäßig genutzten Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) den Auslieferungstermin um sechs Wochen überschreiten darf. Erst nach Ablauf der sechs Wochen muss der Käufer den Verkäufer eine angemessene Nachfrist - regelmäßig zwei Wochen - zur Lieferung des Fahrzeugs setzen. Mit Ablauf der Nachfrist befindet sich der Verkäufer im Verzug.
....
II. Möglichkeit des Rücktritts und des Schadensersatzes
Mit Verzugseintritt kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ebenso kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Verkäufer/Händler in der Regel einen Halbleitermangel auf Seiten des Herstellers nicht zu vertreten hat und ihm daher ein Verschulden nicht vorzuwerfen sein wird. Etwas anderes dürfte allerdings bei konzerneigenen Händlern gelten.
Sofern Sie am Kaufvertrag nicht mehr festhalten möchten oder Schadensersatz verlangen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Praxis zeigt, dass vertragliche Regelungen häufig falsch verstanden werden oder dass Händler gelegentlich unzulässige Klauseln zum Lieferverzug verwenden und der Käufer hierdurch von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird.
...da sind also schon noch ein paar Dinge dem vorgeschaltet. Der Leihwagen nach 6 Wochen längstens nicht/geschweige automatisch vor der Tür
aber deswegen steht der Leihwagen nach 6 Wochen wo vertraglich geregelt ???
na, da wäre wohl ein gespräch und kostenlose anschlussgarantie fällig (!)
joooar, beim mokka-b auf den letzten 2, 3 km/h auch..., umgekehrt springt er mir aber bei kleinster bewegung wieder an.
"Grundsätzlich" steht das wo ? bei jedem ?
Mit Mazda + Mazda-Jacke,... das Du nicht selber auf den Grill kamst