wie verhält sich die rekuperation dabei ?
Beiträge von Ditsche
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Als nächstes scheint der 2008 mit Facelift dran zu sein, bzw. wurde mit Tarnung erhascht (!). 2. Hälfte 2023 Vorstellung, 2024 im Handel.
Neue Infotainements stehen denn an. Und auch endlich die neuen 48V-Mildhybrid-Motoren (MHEV)!!
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Achso, okay. Wir haben es nämlich auch genauso gemacht: Erst in Verzug gesetzt, dann Verzugsschaden finanziell kompensieren lassen. Leihwagen brauchten wir nicht.
ahh. ein konkretes beispiel !
und als verzugsschaden konnte man da was ansetzen ? für jede woche einen Pauschal-Betrag X ?
oder an welchem persönlichen beispiel hier darstellbar ?
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weniger ich daran aufhänge,
sondern am zuvor andererseits salopp aufgestellten (leihwagen nach 6 Wochen) + im weiteren einfach mal ein bißchen §§ einwerfend,..... anderen damit was gediehnt ist ?? eben !
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Der Originallink geht nur auf die Homepage, nicht zum Artikel
darum geht es nicht - es war doch längstens alles dazu mehrfach präsent - nur der Leihwagen nach 6 Wochen weiterhin nicht

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ja nu - wo ist dort der Leihwagen nach 6 Wochen ??
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dann bekommst Du diese Informationen…..
nett. und dein bildchen/pfeil endet genau da, wo es dann interessant wird !
ZitatAlles anzeigenWichtig zu wissen: Nicht jede Überschreitung des Auslieferungstermins führt auch zum Verzug. Vielmehr hängt der Verzugseintritt vom jeweiligen Vertrag ab. Entscheidend ist, ob ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Termin vereinbart wurde.
Bei einer verbindlichen Terminsvereinbarung - was die Ausnahme sein dürfte - gerät der Verkäufer mit Überschreitung des Auslieferungstermins in Verzug.
Bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Termins - der Regelfall - ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Verkäufer nach den regelmäßig genutzten Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) den Auslieferungstermin um sechs Wochen überschreiten darf. Erst nach Ablauf der sechs Wochen muss der Käufer den Verkäufer eine angemessene Nachfrist - regelmäßig zwei Wochen - zur Lieferung des Fahrzeugs setzen. Mit Ablauf der Nachfrist befindet sich der Verkäufer im Verzug.
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II. Möglichkeit des Rücktritts und des Schadensersatzes
Mit Verzugseintritt kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ebenso kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Verkäufer/Händler in der Regel einen Halbleitermangel auf Seiten des Herstellers nicht zu vertreten hat und ihm daher ein Verschulden nicht vorzuwerfen sein wird. Etwas anderes dürfte allerdings bei konzerneigenen Händlern gelten.
Sofern Sie am Kaufvertrag nicht mehr festhalten möchten oder Schadensersatz verlangen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Praxis zeigt, dass vertragliche Regelungen häufig falsch verstanden werden oder dass Händler gelegentlich unzulässige Klauseln zum Lieferverzug verwenden und der Käufer hierdurch von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird.
...da sind also schon noch ein paar Dinge dem vorgeschaltet. Der Leihwagen nach 6 Wochen längstens nicht/geschweige automatisch vor der Tür

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aber deswegen steht der Leihwagen nach 6 Wochen wo vertraglich geregelt ???
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na, da wäre wohl ein gespräch und kostenlose anschlussgarantie fällig (!)