Alles anzeigenSorry wenn ich jetzt abkotze.......
Solche Gerichtsurteile sind mal wieder typisch Deutsch.
Da streuben sich meine Nackenhaare bis der Arm nach oben geht.
Demnach bin ich als Autofahrer auch nicht haftbar wenn ich einen
Radfahrer in den Graben kicke..... da muß der Geschädigte dann
den Autohersteller in die Pflicht nehmen denn es war ja nicht ich
sondern das Auto welches den Schaden verursacht hat.
*** armes Deutschland ****
Umsonst gekotzt! Es gilt das Verursacherprinzip: der Waschanlagenbetreiber kann ja nix für den defekten Sensor, sondern der Hersteller der Anlage und letztendlich der Zulieferer dieses Bauteils.
Wenn Du einen Radler von der Straße schubst, hast Du einen Fahrfehler gemacht und bist somit schadenersatzpflichtig.
Fliegt Dein Außenspiegel durch die Gegend, weil Opel den unsachgemäß verschraubt hat, und fegt den Radler aus dem Sattel, bist Du nicht schadenersatzpflichtig.