Macht dat doch nichte so kompliziert.
Eine Behörde hat natürlich Vorschriften, nachdem der Typ unterschieden wird.
Hier befinden wir uns im allseits bekannten Bereich der Segmente.
Liest du hier:
Segment:
Mit
dem Ziel einer besseren statistischen Vergleichbarkeit wurde eine
Gliederung der Pkw-Modelle nach Segmenten geschaffen.
Die
Eingruppierung der Modelle erfolgt anhand optischer, technischer und
marktorientierter Merkmale. Im Zulassungsdokument sind diesbezügliche
Merkmale nicht enthalten.
Zu
den Geländewagen zählen alle Pkw-Modelle, sobald sie als
MG-Fahrzeug gemäß Richtlinie
2007/46/EG
typgenehmigt wurden. Ohne eine entsprechende Typgenehmigung werden
Pkw-Modelle mit Offroad-Charakter im Segment "SUVs"
ausgewiesen. Die von den Zulassungsbehörden mitgeteilte und im ZFZR
eingetragene Fahrzeugklasse und Aufbauart ist nicht
maßgebend.Fahrzeuge älterer Bauart (vor 1990) sowie ohne
auswertbare FIN können keinem Segment zugeordnet werden, sie
erscheinen unter "Sonstige". Eine Ausnahme bilden die
älteren Wohnmobile, die anhand weiterer Kriterien eindeutig ihrem
Segment zugeordnet werden können.
Ich denke nun ist alles klar
Munter bleiben.