Man muss natürlich darauf hinweisen das dies verboten ist und die Betriebserlaubnis des Wagens erlischt!
Rechtswidrig.....
.......ja, natürlich
.............aber die BE erlischt nicht so schnell ![]()
Hier ein Zitat, unter welchen Voraussetzungen die Betriebserlaubnis erlischt:
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO (zum 01.01.1994) erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, alleine reicht nicht mehr aus)
oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Gruß
Helmut