Ist doch völlig klar..........der Mokka X braucht auch bei Neuzulassung nach dem 01.03.2018 kein "E-Call".
Hier ein Auszug aus dem von Dir zitierten Artikel:
"Ab dem 31. März 2018 müssen alle neu typengenehmigten Fahrzeugmodelle in der Europäischen Union mit dem Notrufsystem eCall ausgestattet sein"
Es geht hier ausschließlich um neu entwickelte Fahrzeugmodell, die nach dem o.G. Termin eine Typenzulassung erhalten.
Alles was vorher bereits als Typ zugelassen war..........braucht kein E-Call.
Es geht hier, im Gegensatz zum RDKS, nicht um die erstmalige Zulassung eines einzelnen Neufahrzeugs, sondern um die Typenzulassung der gesamten Baureihe.........
und die liegt ja beim Mokka (X) schon eine ganze Weile vor.
Gruß
Helmut