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Der Minimaldatensatz enthält unter anderem den Unfallzeitpunkt, die genauen Koordinaten des Unfallorts, die Fahrtrichtung (wichtig auf Autobahnen und in Tunneln), Fahrzeug-ID, Service Provider-ID und eCall-Qualifier (automatisch oder manuell ausgelöst). Optional ist die Übermittlung von Daten von Bord-Sicherheitssystemen, wie z. B. der Schwere des Unfallereignisses und der Zahl der Insassen, ob die Sicherheitsgurte angelegt waren, ob das Fahrzeug sich überschlagen hat.
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Oder glaubt jemand noch, das u. a. folgende Information: Sicherheitsgurtstatus im Display nur als nette Information für den Fahrer gilt?
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Überwachung total...... George Orwell lässt grüßen
Und wer jetzt davon ausgeht, dass sich im Fall eines schweren Verkehrsunfalls nicht auch die
Strafverfolgungsbehörde für diese Daten (insbesondere Fahrweise und Geschwindigkeit) interessiert.......
der glaubt auch an den Osterhasen.
Helmut