Beiträge von helmut10

    Der weiße Qualm ist typisch für die Reinigung des Dieselpartikelfilters und wenn das Auto während des Ausbrennens abgestellt wird,
    dann kann der Qualm schon mal unter dem Auto nach vorne ziehen.


    Und stinken tut´s auch, denn der Filter wird sehr heiß.




    Gruß
    Helmut

    Hallo Helmut,
    leider können wir nicht kommen. Habe zur Zeit gesundheitliche Probleme, war heute beim Arzt muss am Freitag wieder hin. Hoffentlich muss ich nicht ins Krankenhaus. Es tut uns sehr leid, haben uns gefreut Euch Alle wiederzusehen.
    Viele liebe Grüße
    Marion und Michael


    Michael,
    das ist schade.


    Ich wünsche Dir alles Gute.


    Viele Grüße
    Helmut

    und diese haben nun mal kein Bestandsschutz.


    Bestandsschutz bedeutet :
    " Schutz für das Be stehenbleiben der ursprünglichen Gültigkeit, Form o. Ä. von etwas, bei nachträglicher Änderung bestimmter Rahmenbedingungen, Vorschriften oder Gesetze "

    Der von Dir zitierte Bestandschutz gilt nur für die jetzt noch zugelassenen Fahrzeuge, denen vor in Kraft treten der EU-Verodnung
    das amtliches Kennzeichen, noch ohne EU-Feld, zugeteilt worden ist.


    Gruß
    Helmut

    Wie in allen Foren, wird meistens dann an der Sache vorbei geredet.
    Es geht hier lediglich um die Sterne als Kreis im Kennzeichen, und diese haben nun mal kein Bestandsschutz.

    Da liegst Du jetzt aber gründlich falsch.


    In der EU Verodnung, die Markus zitiert, ist einndeutig festgelegt, das das EU- Feld mit den EU- Sternen und dem Nationalitätenkennzeichen,
    einschließlich der blauen reflektierenden Farbe, vorhanden sein muss.


    EU-Recht geht vor nationalem Recht, deshalb ist die Erfodernis des EU Felds in einer deutschen Norm nicht noch mal explitzit erwähnt.


    Anlage 4 der FZV regelt dann nur noch die genauen Maße des Felds einschließlich "EU-Sternekranz" und dem Buchstaben "D"


    Dank an Markus für den Hinweis auf die EU Verordnung!!


    Habe heute sogar bei einem Bekannten bei der Zualssungsstelle nachgefragt. Selbt von dort habe ich bislang noch keine verbidliche Auskunft erhalten.



    Somit ist klar-----schwarze Farbe ist ordnungswidrig und kann verwarnt werden.


    Gruß
    Helmut

    Wenn ich das richtig verstehe, darf man also nur noch Reifen fahren mit einen Rollwiderstand "E" damit ja die Abgaswerte eingehalten werden die bei der Abnahme des Fahrzeug vom KBA geprüft wurden! :think:


    OhOh, dann ist mein Auto ja ohne richtiger ABE oder ECE unterwegs! :dash:
    Bei mir fehlt das "E" .CHERNA.

    Wobei "E" ja nicht besonders gut ist.
    Die Reihe beginnt mit "A" und ist alphabetisch ausfsteigend.


    Also........."E" sollte man fahren, damit garantiert ist, dass der Normverbrauch (und die Abgaswerte) keinesfalls unterschritten wird :grin:


    Im Übrigen.....wer soll das kontorllieren? Oder weiß jeder sofort, welchen Rollwiderstand der jeweilige Reifen hat.


    Ich denke, das ist selbst dem Prüfingenieur egal, wenn Reifengröße und Profiltiefe passt.


    Gruß
    Helmut