Wie in allen Foren, wird meistens dann an der Sache vorbei geredet.
Es geht hier lediglich um die Sterne als Kreis im Kennzeichen, und diese haben nun mal kein Bestandsschutz.
Da liegst Du jetzt aber gründlich falsch.
In der EU Verodnung, die Markus zitiert, ist einndeutig festgelegt, das das EU- Feld mit den EU- Sternen und dem Nationalitätenkennzeichen,
einschließlich der blauen reflektierenden Farbe, vorhanden sein muss.
EU-Recht geht vor nationalem Recht, deshalb ist die Erfodernis des EU Felds in einer deutschen Norm nicht noch mal explitzit erwähnt.
Anlage 4 der FZV regelt dann nur noch die genauen Maße des Felds einschließlich "EU-Sternekranz" und dem Buchstaben "D"
Dank an Markus für den Hinweis auf die EU Verordnung!!
Habe heute sogar bei einem Bekannten bei der Zualssungsstelle nachgefragt. Selbt von dort habe ich bislang noch keine verbidliche Auskunft erhalten.
Somit ist klar-----schwarze Farbe ist ordnungswidrig und kann verwarnt werden.
Gruß
Helmut