Der Sachverhalt ist klar geregelt:
Im Paragrafen 12 Absatz 6 der StVO ist kurz und knapp formuliert: „Es ist platzsparend zu parken“. Mittelparker verhalten sich demzufolge nicht korrekt.
Ob sich "Mittelparker" korrekt verhalten, will ich jetzt mal nicht bewerten.
Fakt ist allerdings, dass die Vorschriften der StVO in Bezug auf das Parken auf Privat- Firmen- und Kundenparkplätzen keine Anwendung finden.
Auf keinem dieser Parkplätze wird wegen eines Parkverstoßes eine Verwarnung/Bußgeld von der Polizei oder einer kommunalen Verkehrsüberwachung erhoben.
Wenn auf diesen Parkplätzen etwas verlangt wird, dann immer durch den Eigentümer, oder vom Eigentümer beauftragte Privatfirmen.
Gruß
Helmut