"Interesant" wird das bei Verkehrskontrollen oder beim TÜV. Denn es gibt Bohnen die dürfen etwas was wiederum andere nicht dürfen. Da ist das Chaos ja vorprogramiert
Im "Schein" steht ja nichts über alle serienmäßig erlaubten Reifengrößen drin.
Wenn die Reifen zum Auto "passen", wird sich bei einer Verkehrskontrolle kein Polizeibeamter daran stören.
Anhand der mitzuführenden Fahrzeugpapiere (hier Besteht nur die Pflicht für die "Zulassungsbescheinigung Teil 1" - früher als Fahrzeugschein bekannt),
kann am Ort und Stelle nicht mehr festgestellt werden, welche Reifengrößen zugelassen ist. In der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" ist immer nur eine Größe eigetragen!
Und wenn es "optisch" passt, dann ist gut. Der Polizeibeamte ist ja kein Kfz-Sachverständiger![]()
Sind natürlich "295er Walzen" am Mokka montiert, wäre das schon einen Grund, mal nachzuhaken, ob da eine Einzelabnahme durchgeführt worden ist.
Anders sieht es jedoch bei der Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, KÜS.....) aus. Die haben in Ihrem Büro Zugriff auf die Fahrzeugdaten und damit auf die zugelassenen Reifengrößen.
Gruß
Helmut