Sieht bei deinem nicht so aus ...
Was soll es denn alles können? Bzw. was möchtest du damit machen?
Sieht bei deinem nicht so aus ...
Was soll es denn alles können? Bzw. was möchtest du damit machen?
Man könnte die Leuchten schon so bauen das man die reparieren kann ...!
ZitatBeide Opel-Werkstätten haben sich nur auf den Fehlerspeicher verlassen. Mittlerweile wurde das Kofferraumschloss und der Schlüssel ausgetauscht, eine neue Batterie gab es auch, aber die Probleme sind immer noch da.
Liegt daran: Beide Opel-Werkstätten haben sich nur auf den Fehlerspeicher verlassen.
Der Fehlerspeicher ist eine Reparaturhilfe! Da steht nicht drin was defekt ist!! Man muß das entsprechend interpretieren um so den Fehler einzukreisen!!!
Die Teile waren also gar nicht defekt. Du hast Garantie! Reklamier das! Und lass dir die alten, nicht defekten Teile geben oder wieder einbauen ...
Das ist noch ein 1DIN Radio. Das Bild ist doch direkt über deinem Post ... ![]()
Wußte gar nicht das auch so etwas gibt ![]()
Man bietet einen Lademöglichkeit mit Wechselstrom an. Dann lädt man dort und wird dann bestraft das man dort lädt. Hätte ja niemand ahnen können das ein Auto mit Wechselspannung laden länger dauert als mit DC
Und kostet ...?
Wie laut schaltet denn das Neue?
Hmmm: ist hinter dem Motor an der Spritzwand am lautesten
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Hmmm: Habe ich bei meinem so noch nicht gehört.
Jo, scheint so ...
ZitatAlles anzeigen
Welches Problem gibt es mit den Dieselmotoren?
Es geht um die Prüfverfahren zur Zulassung von Autos (Typgenehmigungen) in der Europäischen Union. Bis 2017 galt der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ). Dieser maß unter Laborbedingungen, ob die Schadstoffemissionen der Motoren die entsprechenden Grenzwerte einhielten. Dieses Testverfahren und die daraus resultierenden Werte galten allerdings als nicht realistisch für den normalen Fahrbetrieb. Daher ersetzten die Verantwortlichen den NEFZ durch ein neues Verfahren namens "Real Driving Emissions" (RDE).
Ältere Euro-5- und Euro-6-Diesel sind aber nach dem NEFZ zugelassen und erfüllen die Richtwerte des RDE nicht ohne entsprechende Nachrüstung. Das ist bei vielen Fahrzeugen aber nicht machbar. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurden die Zulassungen dieser Autos infrage gestellt. Der Generalanwalt habe sich – laut Verkehrsministerium – so geäußert, dass auch außerhalb des Labors Autos die Abgaswerte einhalten müssen.
Warum ist es nicht so einfach, die Autos stillzulegen?
Doch so einfach, wie sich das manche wünschen, kann man die älteren Diesel nicht von den Straßen verbannen. Eine Sprecherin des ADAC erinnert an den Bestandsschutz und hält eine Diskussion über die drohende Stilllegung für unangemessen. Sie betont, die Fahrzeuge seien zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ordnungsgemäß zugelassen worden. "Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden." Daher sei eine Betriebsunterbrechung abwegig. Die Automobilhersteller verlangen ebenfalls Rechtssicherheit.
RDE? Der NEFZ wurde vom WLTP abgelöst. Der ähnlich bzw. nicht ganz so unrealistisch ist wie der NEFZ. Aber schauen wir mal ...
ZitatDie RDE- und WLTP-Prüfverfahren der EU
Die neuen RDE-Prüfverfahren der EU dienen zur Validierung der im Prüflabor gemessenen Kraftstoffwerte im realen Fahrbetrieb. Bei der RDE-Prüfung werden mobile Abgasmesssysteme (PEMS) an das zu prüfende Fahrzeug angeschlossen. Diese mobilen Abgasmesssysteme messen das reale Abgasemissionsverhalten des Fahrzeugs im täglichen Gebrauch auf einem Streckenmix mit realitätsnahen Beschleunigung und Abbremsung. Nach der Messung werden die im RDE-Prüfzyklus ermittelten Werte dann zu den im Prüflabor gemessenen Abgaswerten in Bezug gesetzt.
Die Prüfung gemäß der EU-Regelung zum RDE-Fahrzyklus ist inzwischen verpflichtend, diente aber ursprünglich nur der Überwachung. Die für die Typgenehmigung erforderliche Bestimmung der Abgaswerte beruhte früher ausschließlich auf den im Prüflabor ermittelten Werten. Seit 1. September 2017 jedoch fließen auch die im RDE-Prüfzyklus ermittelten Abgaswerte in die Typgenehmigung ein und Fahrzeuge, deren im RDE-Prüfzyklus gemessenen Abgaswerte die zulässigen Grenzwerte überschreiten, dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
Wer hat denn schon mal Verbrauchsangaben nach RDE gesehen?
Im nachhinein Zulassungen zurücknehmen zu wollen weil man sich im Ganzen geirrt habe geht nicht. Das sehe ich auch so. Aber man könnte natürlich andere Plaketten für die besseren vergeben und dann die, die man jetzt auf dem Kiker hat aussperren ![]()
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