Es gilt also immer noch:
Man darf grundsätzlich alle Felgen/Reifengrößen in der Kombination fahren mit denen der Mokka verkauft wurde.
Bei den Felgen aber nur Opel-Mokka-Felgen. Bei anderen Felgen zählt das was in deren ABE oder Gutachten steht!
Also:
Opel Mokka Felgen: Du darfst alle Felgen und Reifenkombinationen fahren mit denen du den Mokka kaufen kannst. Es bedarf keiner Eintragung in die Scheine wenn man die Rad/Reifenkombination schon drin hat! Man muss nicht zum TÜV! Hat man nur eine Rad/Reifenkombination der Gruppe A eingetragen kann man alle Felgen und Reifenkombinationen fahren mit denen du den Mokka kaufen kannst. Es bedarf aber einer Eintragung in die Scheine. Man muss also zum TÜV und zum Straßenverkehrsamt!
Opel Felgen die nicht zum Mokka gehören: Geht nur über Einzelabnahme beim TÜV und muss eingetragen werden
Felgen von anderen Anbietern: Hat man eine ABE und hält alle Auflagen ein die darin gefordert wurden muss man diese nicht eintragen lassen. Man muss nicht zum TÜV!
Felgen von anderen Anbietern: Hat man ein Gutachten (also keine ABE) so muss man zum TÜV und diese abnehmen und eintragen lassen
Das gilt für alle Varianten des Mokka!