Diese Einrichtungen dürfen ab Montag in Hessen wieder öffnen
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Der Alltag in der Corona-Krise wird ab Montag hessenweit ein wenig normaler. Die Landesregierung hat beschlossen, dass bestimmte Unternehmen und Einrichtungen wieder öffnen dürfen - unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln.
Es hatte sich bereits am Donnerstag angekündigt: Hessen lockert einige coronabedingte Beschränkungen. Unklar war nur der genaue Zeitpunkt. Den hat die Landesregierung nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts am Freitag nachgeliefert.
Demnach dürfen ab Montag (4. Mai) in Hessen unter anderem Museen, Tierparks und Friseure öffnen. Kinder dürfen wieder auf die Spielplätze.
Ministerpräsident: "Gehen schrittweise und bedacht voran"
"Wir halten unseren Kurs und lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in Wiesbaden. Allerdings sei die Pandemie noch lange nicht überstanden. "Wir gehen schrittweise und bedacht voran und wollen den Menschen gleichzeitig eine Perspektive für die Zukunft geben."
Öffnen dürfen in Hessen ab Montag laut neuer Verordnung der Landesregierung unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln:
- Spielplätze
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Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, "unter der Vorgabe, dass eine individuelle Nutzung erfolgt". Gruppenaktivitäten oder -führungen könnten nicht angeboten werden. Richtwert: eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern.
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Tierparks, Zoos und Botanische Gärten. Der Frankfurter Zoo beispielsweise kündigte bereits an, in der kommenden Woche zu öffnen. Einen genauen Starttermin werde man im Internet veröffentlichen. Der Eintrittspreis sei reduziert, die Regeln für den Besuch veröffentlichte die Stadt Frankfurt im Internet.
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Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen laut der Verordnung wieder vorgenommen werden.
- In allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen müsse eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. "Diese Pflicht gilt auch in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren."
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Hundesalons und Hundeschulen
- Copyshops
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Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
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Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. "Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontakts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen", teilte die Landesregierung mit. Auch für Kunden sei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese dürfe nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen könne.
Außerdem werde der Präsenzunterricht bei der Ausbildung von Tarifbeschäftigten und Beamten im Öffentlichen Dienst wieder aufgenommen, wenn der Abschluss im Jahr 2020 vorgesehen ist.
Weitere Beratungen am Mittwoch
Am Mittwoch gehen die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer in die nächste Runde. An diesem Tag sollen dann Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten erörtert werden.
"Ich erwarte intensive und konstruktive Diskussionen und wünsche mir, dass wir - wo immer es geht - einheitliche Regelungen treffen und den Bürgern, insbesondere den Familien, klare Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt werden", sagte Ministerpräsident Bouffier.
Also weiterhin nix zu Hotels!