Achtung:
Wie der WDR soeben mitgeteilt hat, sollte bei Abgabe des Autos in die Werkstatt der Reparaturauftrag auf den Fehler ausgestellt werden und nicht auf den Austausch einzelner, mit der OnboardDiagnose ermittelten Fehler!
Im ersten Fall haftet die Werkstatt für eine Fehldiagnose, wenn hinterher etwas anderes defekt ist als von der Werkstatt repariert wurde.
Im 2ten Fall haftet der Kunde für die Fehldiagnose der Werkstatt. Sie haftet nur für das Teil, das sie im Vertrag als Reparatur eingetragen hat und wofür ein Vertrag unterzeichnet wurde.
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Sachmängelhaftung
ZitatAlles anzeigenGrundsätzlich ist dabei zu unterscheiden, ob der PKW von einem Händler oder von privat erworben wurde. Während Privatleute beim Verkauf eines gebrauchten KFZ die Gewährleistung für Sachmängel vollständig ausschließen können, besteht diese Möglichkeit für einen Unternehmer dann nicht, wenn er den Wagen an einen Verbraucher verkauft.
Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Hat ein Unternehmer das Auto verkauft und ein Verbraucher gekauft, so muss der Unternehmer mindestens ein Jahr lang die Gewährleistung für das Fahrzeug übernehmen.
Das bedeutet, dass der Verkäufer ein Jahr lang dafür einzustehen hat, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Sachmängeln war. Tritt innerhalb dieses Jahres ein Mangel auf, ist dieser nur dann maßgeblich, wenn er bereits bei Übergabe vorhanden war und sich lediglich später gezeigt hat.
Hier greift das Gesetz dem Verbraucher unter die Arme, indem es bestimmt, dass bei Mängeln, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigen, grundsätzlich vermutet wird, dass diese auch schon bei Übergabe vorhanden waren.
In diesem Fall müsste der Unternehmer das Gegenteil unter Beweis stellen.
Zunächst muss aber der Verbraucher beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorhanden ist. Hierbei ist der Vergleichsmaßstab entscheidend.
Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann nicht verlangen, dass das erworbene Fahrzeug in jeder Hinsicht der Qualität eines Neuwagens entspricht. In Abhängigkeit von Alter und Laufleistung sind gewisse Einschränkungen hinzunehmen.
Die Feststellung, ob ein Mangel eine Abweichung vom Zustand des Durchschnittsautos aus der Menge vergleichbarer Altwagen darstellt, kann nur ein Sachverständiger treffen.
Grundsätzlich kann ein solches Gutachten vom Käufer bei jedem Gutachter beauftragt werden. Vor Gericht hat es allerdings dann nur geringen Beweiswert.
Sinnvoll kann es daher sein, den Sachverständigen vom Gericht im Wege eines selbständigen Beweisverfahrens bestimmen zu lassen. Dieses bietet für den Käufer zahleiche Vorteile. Der wichtigste ist dabei, dass es im Prozess für beide Parteien bindend verwertet werden kann. Außerdem wird durch ein solches Gutachten die Verjährung gehemmt.
Gelingt dem Käufer auf diese Weise der Nachweis des Sachmangels, so kommt die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, wie etwa Nachbesserung, Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz in Betracht.
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bewegen sich nur geringfügig über denen eines Privatgutachtens. Besitzt der Käufer eine Rechtsschutzversicherung, kommt diese in vielen Fällen für die Unkosten auf.
Zudem werden die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens im späteren Prozess als Kosten der Hauptsache behandelt und von der Kostenentscheidung erfasst. Gibt also das Gericht dem Käufer recht, hat der Verkäufer die Kosten zu tragen.
Um die prozessualen Hürden, die ein selbständiges Beweisverfahren und der anschließende Prozess mit sich bringt, zu überwinden, ist es ratsam, die Konsultation eines Rechtsanwalts in Erwägung zu ziehen.