Beiträge von Mr._Bean

    Achtung:


    Wie der WDR soeben mitgeteilt hat, sollte bei Abgabe des Autos in die Werkstatt der Reparaturauftrag auf den Fehler ausgestellt werden und nicht auf den Austausch einzelner, mit der OnboardDiagnose ermittelten Fehler!


    Im ersten Fall haftet die Werkstatt für eine Fehldiagnose, wenn hinterher etwas anderes defekt ist als von der Werkstatt repariert wurde.


    Im 2ten Fall haftet der Kunde für die Fehldiagnose der Werkstatt. Sie haftet nur für das Teil, das sie im Vertrag als Reparatur eingetragen hat und wofür ein Vertrag unterzeichnet wurde.



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    Sachmängelhaftung




    Nochmal:


    Ihr Recht in der Werkstatt


    Ratgeber Recht - AUTO BILD
    Ein Werkstattbesuch birgt viele Fallen. Egal ob normale Inspektion oder teure Reparatur, nehmen Sie sich Zeit in der Werkstatt. AUTO BILD sagt Ihnen, welche…
    www.autobild.de





    Reparaturmängel und Schadensersatz


    Autokauf im Internet: Tipps und Infos
    Über Online-Portale lassen sich Autos ganz bequem vom Sofa aus kaufen. Was dabei zu beachten ist.
    www.adac.de


    Ärger mit der Autowerkstatt
    Die Kfz-Werkstatt behebt den Schaden nicht, macht falsche, nicht in Auftrag gegebene Reparaturen oder die Rechnung ist teurer als vereinbart.
    www.adac.de



    Mängel am Gebrauchtwagen. Verschleiß oder Sachmangel?


    Quelle: http://www1.adac.de/Auto_Motor…887&SourcePageID=9852#top


    Die Rechte des Käufers
    Dem Käufer steht innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Kaufsache bei Vorliegen eines Mangels zunächst ein Recht auf Nacherfüllung zu, das wahlweise aus Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Lieferung einer neuen Sache) besteht. Beim Gebrauchtwagenkauf kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Privatverkäufer können die Sachmangelhaftung per Vertrag ausschließen.

    Der Verkäufer schuldet laut Gesetz den "üblichen Zustand"
    Sachmangel oder Verschleiß, was ist ein üblicher Zustand? Diese Fragen stellen sich den streitenden Vertragspartnern häufig nach einem Gebrauchtwagengeschäft. In der Folge beschäftigen sich häufig Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige mit der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben zur Sachmängelhaftung. Dabei ist die Rechtsprechung nicht immer übereinstimmend. Die Auslegungsschwierigkeiten sind deshalb auch für Experten mit der Kenntnis der bisherigen Urteile nicht unbedingt gelöst.


    So haben bislang die Gerichte entschieden
    Eine Liste mit den Urteilen zu Mängeln bzw. Verschleiß finden Sie hier: http://www1.adac.de/images/200…%9F-Liste_tcm8-224135.pdf
    Auch mit dieser umfangreichen Urteilssammlung sind freilich nicht alle denkbaren Defekt-Konstellationen erläutert; viele Teile eines Autos kommen hier einfach nicht vor; Alter und Laufleistung variieren. Häufig werden deshalb im Streitfalle Kfz-Sachverständige hinzugezogen: Beispielsweise um die Frage zu Klären, ob der Defekt eines Scheibenwischermotors bei einem fünf Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 80.000 Kilometern als Verschleiß oder als Sachmangel zu bewerten ist.



    Üblicherweise ist ein Auto in Ordnung
    Der ADAC stellt fest: Defekte am Auto sind grundsätzlich - in Abhängigkeit von Alter und Laufleistung - nicht üblich, sondern die Ausnahme. Das Auswerten externer und interner Statistiken führt zu folgender Erkenntnis: Bis mindestens zu einem Alter von 10 Jahren und einer Laufleistung von 150.000 Kilometern ist der übliche Zustand eines Fahrzeuges grundsätzlich „funktionsfähig“. Naturgemäß können zwar einzelne Bauteile jederzeit ausfallen, was aber selten ist und deshalb nicht dem üblichen Zustand – funktionsfähig – widerspricht.


    Nicht alles am Auto hält "ewig" - Typische Verschleißteile


    Nicht alle Teile an einem Auto können für ein ganzes Autoleben (lifetime) konstruiert werden. Dafür gibt es physikalische und chemische Gründe.


    Deshalb gibt es Ausnahmen:


    Verschleißteile, die aufgrund einer offensichtlichen Abnutzung im Bedarfsfalle ausgetauscht werden:


    Abgasanlage: Rohre und Schalldämpfer (wenn nicht vom Hersteller auf Fahrzeuglebenszeit ausgelegt)
    Glühkerzen / Glühstifte
    Kupplung
    Bremsscheiben
    Bremsbeläge / Bremsklötze
    Batterien
    Reifen
    Lampen
    Scheibenwischer
    Herstellervorgaben, definieren die Wechselintervalle für Teile, deren Abnutzung oder Verbrauch nicht ohne weiteres offensichtlich ist. Von allen Teilen, für die in den Wartungsvorgaben des Fahrzeug-Herstellers ein festes Wechselintervall vorgeschrieben ist, kann erwartet werden, dass wenigstens dieses Alter/Laufleistung erreicht wird. Für folgende Teile gibt es beispielsweise (wenn nicht auf Fahrzeuglebenszeit ausgelegt) von vielen Herstellern konkrete Wechselintervalle:


    Filter
    Zahnriemen und Spannvorrichtung nebst Spannrolle
    Wasserpumpe
    Zündkerzen
    Bei einem Defekt / Ausfall eines Verschleißteils oder Bauteils mit Wechselintervall vor der Abnutzungs- bzw. Wechselgrenze besteht bei sachgemäßer Nutzung grundsätzlich Anspruch auf Sachmängelhaftung.


    Die komplette ADAC Sachmangelleitlinie (2 Seiten): http://www.adac.de/_mmm/pdf/AD…mangelleitlinie_27730.pdf

    Ich habe hier mal einige Infos dazu zusammengetragen:


    Ihr Recht in der Werkstatt: http://www.autobild.de/artikel…i-reparaturen_219400.html


    Misslungene Kfz-Reparatur
    Gewährleistung verlängert sich: http://www.n-tv.de/910522.html



    Könne man ja mal oben verankern ...






    Zitat

    70 Euro bezahlt für Kühlmittel und einem neuen Deckel für den Überlaufbehälter.


    Wenn man dir in der Gewährleistungszeit (oder auch in der Garantiezeit) Geld für eine Reparatur abnimmt, so müsste das schon ein Verschleiß sein oder du hast den Schaden selber zugefügt. Beides trifft hier aber nicht zu. Ergo: Du must nichts zahlen. Man hat dich übers Ohr gehauen ...


    Zitat

    Tritt bei einem Neufahrzeug im ersten Jahr ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser schon bei der Auslieferung vorlag. Einen Anspruch auf Beseitigung eines solchen Mangels hat man auch dann, wenn der Fehler nach Ablauf eines Jahres und noch vor Ablauf des zweiten Jahres auftritt. Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: 8 U 34/08).

    In diese Richtung soll es gehen ...


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    Spurverbreiterungen Mokka


    Spurverbreiterungen Mokka


    Spurverbreiterungen Mokka


    Das sind die Original 7x18ET38 mit 20mm Spurverbreiterungen. 8x18ET35 wären nur 4mm weiter innenstehend



    Überlegungen zu den Sommerfelgen/Sommerreifen


    Wenn ich diese Felgen nehme


    Autec Ethos, 8 x 18 ET35, Farbe brillantsilber lackiert


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    oder die




    Autec Ethos, 8 x 18 ET35, Farbe schwarz-poliert


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    Gutachten: http://88.198.115.225/konfigurator/pdfdoc/E8083550444xx.pdf , http://www.felgenoutlet.de/fel…_1081/552988/00199138.pdf , http://www.felgenoutlet.de/fel…dGA-E808-NT9-00199264.pdf , http://www.felgenoutlet.de/fel…KBA-E808-NT9_46390_09.pdf



    wäre der Wagen an jeder Seite 16mm Breiter:


    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/unbenanntypirv.png]



    Auflagen:


    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/unbenanntzmdea.png]



    R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



    Wen ich eine Freigabebestätigung für die Radgröße 215/55/18 beim Reifenhersteller bekomme, so könte ich die Originalreifen weiterfahren bis sie runter sind und dann entweder wieder 215/55/18 kaufen oder dann 235/45/18 fahren. Dann müßte ich die Originalreifen nicht verkaufen ... :gruebel:



    Ich muss mal Continental anschreiben ...



    http://www.continental-reifen.de/www/reifen_de_de/contact_de.html?resetForm=true


    http://www.continental-reifen.de/www/reifen_de_de/contact_de.html



    So: Hab nachgefragt ...




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    Bilder von der Felge:



    http://www.motormobiles2.de/autoberichte/autec_felge_ethos_0704.html


    http://www.motor-talk.de/fahrzeuge/23751/vw-golf-5-1k1-2-3


    Silber: http://abload.de/img/autec_typ_e_silbernxivb.jpg , http://abload.de/img/1000x1000a6ji4.jpg


    Felgen-/Fahrzeuggalerie - Reifen Tanski



    Schwarz poliert: http://abload.de/img/autec_typ_e_schwarzujixo.jpg , https://www.youtube.com/watch?v=fTcvLF1d0YQ


    Die könnte man von Schwarz auf Creme Weiß umlackieren :gruebel:

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/unbenannt8fuin.png]


    Er hat mir das Gestern so erklärt: Der Reifen muss die Traglast abkönnen, der Geschwindigkeitsindex muss passen, er darf nicht weniger als -4% und mehr als +1% km/h auf dem Tacho anzeigen und er muss in den Radkasten passen. Er hat ihn mit allen zugelassenen Reifen in seiner Liste verglichen und er entsprach den Kriterien. Somit gab es keinen Grund das ich ihn nicht fahren durfte. Im Prinzip ist das ein etwas breiterer 215er. Der Geschwindigkeitsunterschied ist -0,2% (siehe oben). Selbst optisch ist da nicht viel Unterschied.



    Edit: Seit heute Morgen stehen die Reifen auch in beiden Scheinen!


    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/fahrzeugscheinmokkayqpc0.jpg]


    Hat noch einmal 12,50€ gekostet ...

    Ich denke, ich lasse es jetzt im Nachtdesign.


    Nachtmodus würde ich das nicht nennen! Die Hintergrundhelligkeit wird nämlich immer noch gesteuert wenn der Wagen die Lampen EIN und AUS schaltet. Es springt halt nur nicht das Design um. Das stört eigentlich am meisten!


    Das Design, so finde ich, ist im "Nachtmodus" schöner. Tagsüber ist es so hell das man alles erkennen kann, Nachts ist es sowieso ok.

    Mein W168 ist laut Herstellenaussage, also Mercedes, auch verzinkt und der rostet wenn da nichts gemacht wurde :floet:


    Wo steht denn was verzinkt wurde?



    Zitat

    Gestern habe ich mir mal einen Hyundai iX35 näher angesehen...vor allem "untenrum".....da is auch nix konserviert....


    Und was sagt das aus? Also im Bezug auf den Mokka ...