ZitatDie stehen bei mir nicht drin....aber könnte diese sicher nachtragen lassen, oder?
Angenommen: Ich finde eine Felge (17 Zoll, die ja bei mir nicht in der COC steht) mit ABE, diese müsste ich dann ebenfalls eintragen lassen? Richtig?
Die stehen bei mir nicht drin....aber könnte diese sicher nachtragen lassen, oder?: Ja. Steht ja oben! Allerdings kenne ich die ABE zu diesem Gutachten nicht. Ich wette das dort drinsteht das du die nicht entragen mußt ...
Angenommen: Ich finde eine Felge (17 Zoll, die ja bei mir nicht in der COC steht) mit ABE, diese müsste ich dann ebenfalls eintragen lassen? Richtig?: Oben siehst du eine! Und auch hier: Ich wette das dort drinsteht das du die nicht entragen mußt ...
Zitat
Man benötigt die ABE Nr. 49981 ...
Und hier ist die ABE: http://www.felgenoutlet.de/fel…blatt-AR4757-49981-01.pdf
ZitatFür die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Also muss nicht eingetragen werden!