Beiträge von bulldog2601

    Zitat

    habe meine chromblenden an den nebelscheinwerfer tauschen lassen ging alles auf garantie, dafür hat mein wagen jetzt noch eine zerkratzte stoßstange X( der mechaniker war unsamft mit dem wagen umgegangen, bin sauer :cursing:


    Uff:eek: wenn der das bei mir gebracht hätte und nicht dafür haften würde, hätte sein Chef jetzt bereits die AU des Mechanikers auf dem Tisch liegen:mad::mad:


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    Zum FOH fahren und reklamieren, dazu ist der da. Noch hast Gewährleistung und Garantie. Du hast ein Mangelfreies Produkt bestellt und bezahlt und hast Anspruch darauf ein solches Mangelfreies Produkt zu bekommen. Hast du das nicht, bedarf es der Nachbesserung und dafür ist der Verkäufer zuständig und nicht der Verbraucher mit kreativen Bastellösungen


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    Andi wi
    Na ja zwei Staatsexamen habe ich nicht. Bin nur ein kleiner Diplomierter Kaufmann im Betriebs als auch im Volkswirtschaftlichen Sinne und habe inzwischen den Verkehrs und Logistikfachwirt auf dem Konto stehen :)
    Und wer die doch fundierte Bremer Ausbildung im Kaufm. kennt der weis, das da drei Vollsemester Jura zugehören mit u.a. den Themen BGB AT, HGB AT und Auslegung des Rechts. Und beim Verkehrs/Logistikfachwirt nochmal eines als Aufbau das Transport und Haftungsrecht. Gehasst habe ich den Bereich Geschichte des Recht, das fand ich so trocken, dass staubt beim furzen.
    Und ich muss zugeben, ich fühle mich in dem allgemein ungeliebten Bereich des Speditionellen Claims Mangement durchaus zuhause ;)


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    Andi wi
    Ja so meinte und glaube sagte ich das auch.
    Für den Käufer ob nun gewerblich oder privater Verbraucher ist der Händler Vertrags und Ansprechpartner.
    Der OH wird auch Dinge aus der Gewährleistung an Opel regressieren, den auch der OH hat einen Vertragspartner wo er das Fahzeug her hat, sprich den Hersteller.
    Wobei zwei Dinge in der Betrachtung interessant wären, zum einen ist der OH tatsächlich Verkäufer oder ist er nur Vermittler für den Hersteller? Ich meine speziell wenn der OH eine Bestellung vom Kunden nicht mit einem Vorführer oder Lagerfahrzeug bedienen kann sondern die explizite Bestellung durchreicht. Dadurch würden sich ja Vertragansprüche komplett vom Ansprechpartner her ändern.
    Zum anderen wäre interessant zu betachten, wie es sich mit der Gewährleistung verhält wenn der Käufer nicht beim regionalen Händler kauft sondern z.B. über einen Internerhändler und er seinen deutschen Wagen hunderte von KM entfernt abholt ( sei es als Werksabholung oder von einem Händler in anderem Bundesland etc.) Verzichtet der Käufer damit dann auf die gesetzliche Gewährleistung oder wird er dadurch genötigt mit einem Anspruch aus der Gewährleistung immer wieder zum Ort der Übergabe zu gehen, was ja zumindest für den privaten Verbraucher vom GG als unzumutbar eingestufft wurde und im Rahmen der Schuldrechtsreform von 2002 neu geregelt wurde. Die Verbraucherrechte wurden dabei ja erheblich gestärkt, wie z.B. der Gerichtsstand welcher im einseitigen Handelskauf grundsätzlich für beide Teile am Ort des Verbrauchers liegt.


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    Zitat


    Hallo Musti,


    wow, das gefällt mir. Ich finde es schön, wenn man so aus der Masse heraussticht. Eine tolle Farbe, ob ich aber den Mut dazu hätte...ich weiss nicht, habe schon bei dem Orange einen Rückzieher gemacht



    Vorteil der Folierung, hast dich satt gesehen lässt es Rückstandsfrei entfernen
    und hast deinen Toperhaltenen Lack drunter. Entweder neue Folie drauf oder ne Zeit mit dem Lack fahren



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