Tempo 30 ohne Schilder gültig?

  • Moin zusammen,


    nach ergebnisloser Diskussion gestern abend in der "Dorfkneipe" und ebensolcher Googelei heute mal eine Frage an euch.


    In unserer Nachbarschaft wurde eine kleine Schule geschlossen, die Verkehrsschilder davor "30km von Mo bis Fr von 7 - 16h" abgebaut.


    Auf dem Asphalt vor der Schule ist die mit weißer Farbe aufgemalte "30" geblieben. Gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Schilder immer noch?


    Was meint ihr dazu?



    Gruß, Berndt

    Ich bin aus dem Alter raus, in dem ich mir von Menschen, die mir nichts bedeuten, den Tag versauen lasse :beut: !

    Mokka A Edition 1.4, 103 kW, Automatik. EZ 06.05.16. Espressobraun, km-Stand 45.500, 7.4l/100km lt. BC, Stand 17.04.2024

    2 Mal editiert, zuletzt von Graureiher ()

  • Gute Frage.


    ich habe folgendes gefunden:
    Gemalt reicht nicht: Verkehrszeichen sind nicht immer gültig



    und
    "Gemäß den Straßenverkehrsordnungen (§ 39 Abs. 7 und 8 StVO) weist ein Sonderzeichen oder Schriftzeichen auf der Fahrbahn auf ein entsprechendes Verkehrszeichen hin, eine alleinstehende Verwendung ist nicht zulässig."
    siehe Abschnitt 5.7 Sonderzeichen



    Gruß
    SK

    Mokka X, 152 PS Benziner, Automatik, 4x4 in Onyx Schwarz
    Innovation, Premium Paket, Navi 900, 4,2" Fahrerinfodisplay, Frontkamera, Rückfahrkamera, BiColor Leichtmetallräder
    Nicht-Original-Zubehör: Mini-Kurzstabantenne, Gummimatten, Crossland-Armlehne
    EZ 07/2017

  • Vorab: ich weiß es auch nicht.
    Ich könnte mir aber vorstellen, dass nur die Ge- und Verbotsschilder gelten und nicht was auf der Straße steht. Also Verkehrsschild ist der Master.
    Jedoch sind die Linien auf der Straße ja auch nicht nur so da. Wenn man mal an die durchgezogene Mittellinie denkt - das ist ja quasi ein Überholverbot. Oder die Haltelinie an Ampeln.
    Hm, das ist verzwickt. Damit könnte man ein Gericht beschäftigen. 8o

  • Schilder haben immer Vorrang.
    Normalerweise könnte ja jeder Bewohner eine 30 auf die Straße pinseln ( ist zwar nicht erlaubt hat es aber schon gegeben ).

    Grüße Frank :auto:


    Opel Mokka X 1,4 Innovation in Seide braun Metallic mit OPC Line Sport Paket , Bi Color Alufelgen , Rückfahrkamera , Kollisionswarner , Spurhalteassistent.



  • Ohne das Zeichen 274 (Schild "weiß mit rotem Rand und der Zahl 30) hat die Markierung auf der Fahrbahn keine
    rechtliche Bedeutung mehr.


    Das ist analog z.B. zum Behindertenparkplatz - ohne das Verkehrszeichen zählt der "aufgemalte Rollstuhl" auf dem Straßenbelag nicht und
    ist nur noch als "freundliche Bitte" zu werten.


    Hält man sich nicht daran, ist kein Verwarnung (durch Polizei oder kommunale Verkehrsüberwachung) möglich.


    Das ganze ist auch recht logisch zu erklären.........liegt Schnee, oder ist die Fahrbahn z.B. schmutzig, ist die
    Markierung auf der Straße nicht zu sehen.


    Gruß
    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
    ecoFLEX, Start/Stop, graphit schwarz

  • ich stimme dir im Grundsatz zu,
    aber der Begründung folge ich nicht.

    Das ganze ist auch recht logisch zu erklären.........liegt Schnee, oder ist die Fahrbahn z.B. schmutzig, ist die
    Markierung auf der Straße nicht zu sehen.

    denk nur an die durchgezogene Linie, die gilt auch bei Schnee, somit ....


    Gruß
    SK

    Mokka X, 152 PS Benziner, Automatik, 4x4 in Onyx Schwarz
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    EZ 07/2017

  • @Helmut


    Das ganze ist auch recht logisch zu erklären.........liegt Schnee, oder ist die Fahrbahn z.B. schmutzig, ist die
    Markierung auf der Straße nicht zu sehen.


    Das ist ein gutes Argument :thumbup:

    LG,
    Musti


    1.7 CDTI , Cremeweiß, Innovation, Automatik, Braunes Leder, AGR, Navi 600, Quickheat , Schiebedach, Reserverad. Bestellt:15.10.12 Seit 25.04.13 Mokka

  • denk nur an die durchgezogene Linie, die gilt auch bei Schnee, somit ....


    Aber da wir in Deutschland leben, gibt es hier auch wieder Ausnahmen:


    Grundsätzlich gilt bei Verkehrszeichen der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Verdeckte Verkehrszeichen, nicht mehr erkennbare Markierungen auf der Fahrbahn oder aufeinem Parkplatz, beispielsweise durch Schnee verdeckt, entfalten keine Rechtswirkung.


    Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 30.September 2010 (Az. 3 RBs 336/09) auch so entschieden.


    Zur Begründung des Urteil: Die Richter entschieden, "dass die Missachtung eines nicht sichtbaren Verkehrsschildes auch keine Ordnungswidrigkeit darstellt". Das gilt analog bei zugeschneiten Parkplatzmarkierungen, oder auch, wenn diese durch zu viel herabgefallenesHerbstlaub verdeckt werden.

    Liebe Grüße


    Gérard

    Mokka (A) INNOVATION, 1.6 CDTI, 6-Stufen-Automatik: Am 16.07.2015 bestellt, Anlieferung beim FOH: 10.12.2015, Übergabe 16.12.2015

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  • ich stimme dir im Grundsatz zu,
    aber der Begründung folge ich nicht.
    denk nur an die durchgezogene Linie, die gilt auch bei Schnee, somit ....
    Gruß
    SK

    Ich kenne das aus meiner beruflichen Ausbildung und Praxis anders.


    Siehe hierzu auch folgendes Zitat aus einem Artikel von "Zeit - online":


    "Grundsätzlich gilt bei Verkehrszeichen der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. VerdeckteVerkehrszeichen, nicht mehr erkennbare Markierungen auf der Fahrbahn oder aufeinem Parkplatz, beispielsweise durch Schnee verdeckt, entfalten keine Rechtswirkung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 30.September 2010 (Az. 3 RBs 336/09) auch so entschieden."


    Ist ja auch ganz logisch - wie soll ein ortsfremder Verkehrsteilnehmer wissen, welche Markierungen auf einer verschneiten Straße vorhanden sind. So z.B. eine Zeichen 295 - "Fahrstreifenbegrenzung" (im Volksmund "durchgezogenen Linie") ohne das Zeichen 267 "Überholverbot".


    (Wobei Zeichen 295 alleine das Überholen nicht verbietet, wenn hierzu ausreichend Platz ist und die Begrenzungslinie nicht be- oder überfahren werden muss).



    Gruß

    [font='Times New Roman,Times,serif'][font='Arial,Helvetica,sans-serif']Helmut

    [size=12]


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
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