Alles anzeigenSo das schreibt der Jurist auf welcher Grundlage?
Es liegen dem Ganzen nämlich Normen zugrunde und die werden gerade alle überarbeitet.
Bei unseren C-Normen (Produktnormen) stand das bisher auch so drin, nach der Überarbeitung fließt der Kosten und Umweltgedanke ein und die Anleitungen dürfen digital zur Verfügung gestellt werden.
Heute ist jeder mit einem Handy bewaffnet und kann sich die Anleitung sogar mit QR-Code herunterladen.
Wie gesagt, die Betriebssicherheitsverordnung und das Produktsicherheitsgesetz geben die Regeln zusammen mit den Produktnormen vor.
Und da werden die Hersteller einen Teufel tun abzuweichen.
Ist die Anleitung nicht da, bekommst halt einen Ausdruck vom Händler.
Servus,
na dann.. wäre das ja geklärt.
Dennoch ist es müßig, wenn man hier immerzu erklärt bekommt, wie es andere mit der BA händeln. Wie gesagt, kann doch jeder machen wie er will und meine Ausgangsfrage zielt ja auf einen ganz anderen Sachverhalt ab.
VG
 
		 
				
	


