@Bulldog
Doch, doch! Der Verkäufer - in diesem Fall der FOH - ist für den Käufer der Partner für alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag. Also auch alle Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Wandlung, Minderung, sind gegenüber dem FOH als Vertragspartner geltend zu machen. Inwieweit der FOH diese Ansprüche dann intern an Opel weiterreichen kann, ist eine ganz andere Sache, die hier aber für uns Käufer nicht interessiert.
Wichtig ist immer: wer ist Vertragspartner? Das ist immer der FOH und nicht OPEL. Anspruchsgegner ist daher auch immer der FOH. Das Betrifft wie gesagt alle Ansprüche aus dem Kaufvertrage und auch die Sachmängelgewährleistung. Gewährleistung ist nicht die Garantie. Das wird gerne verwechselt! Garantie spricht der Hersteller aus und garantiert etwas. Wenn man also einen Anspruch aufgrund einer Garantie durchsetzen möchte ist OPEL direkt Ansprechpartner. Allerdings wird der Umfang der Garantie selten über den ohnehin gesetzlich bestehenden Mängelgewährleistungsanspruch aus dem Gesetz hinausgehen. Man hat hier grundsätzlich die freie Wahl, ob man seine Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Gewährleistung oder auf Basis eines Garantieversprechens durchsetzen möchte.